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GRENZTRUPPEN DER DFUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPULLIK

O.U. den 23.12.68

GRENZREGIMENT - 44

Verantwortlicher für FHG-Arbeit

Bestätigt: Stellvertreter des Kommandeurs und Stabschef

Peter Thomsen (Oberstleutnant)


FHG – Jahresarbeitsplan für das Ausbildungsjahr 1988/89


Mit der weiteren Zuspitzung der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus gewinnt die zuverlässige Sicherung der Staatsgrenze der DDR zur Gewährleistung des Friedens weiter an Bedeutung.

Im Ausbildungsjahr 1988/89 wird die politisch/ideologische und militärische Bildungs- und Erziehungsarbeit mit den FHG auf der Grundlage des Befehls 40/80 des Kommandeurs Grenzkommando Mitte, des Befehls 20/88 des Kommandeurs des Truppenteils und des Planes der politischen Arbeit für das Jahr 1988/89 mit dem Ziel geführt:

- weitere Mobilisierung der FHG zur Gewährleistung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet, um so ihren eigenen Beitrag bei der Erfüllung der im Truppenteil gestellten Aufgaben herauszuarbeiten.

- Vertiefung der Erkenntnis über die zunehmende Bedeutung der Gewährleistung einer solchen Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet, die den zuverlässigen Schutz unserer Staatsgrenze gewährleistet.

- Erhöhung der Anstrengungen zur weiteren Vertiefung des Vertrauensverhältnis zwischen der Grenzbevölkerung und den Angehörigen des Truppenteils.

Dazu werden zur Arbeit mit den FHG des Ausbildungsjahr 1988/89 folgende Aufgaben gestellt:

Im Ausbildungsjahr 1988/89 halten wir den Bestand von ca. 210 FHG. In den Einheiten sind große Anstrengungen zu unternehmen, um die Zusammenarbeit im jetzigen Bestand wesentlich zu vertiefen.

Es gilt, die Kollektivität und das Vertrauensverhältnis, zwischen den Einheiten und ihren FHG, weiter zu erhöhen.

Durch eine entsprechende Arbeit haben die KC zu sichern, dass das Potential für die Bereicherung von politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen voll genutzt wird.

Durch eine qualifizierte und wirksame individuelle Arbeit in Verantwortung der KC sind Abgänge von FHG weitestgehend auszuschließen. Bei begründeter Verabschiedung (Krankheit, Alter, Umzug, u. ä.) ist zusätzlich ein FHG neu zugewinnen.