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Grenzaufklärer (GAK) mit Fotoapparat ‚feindwärts′ des feindwärtigen Sperrelements.
Foto: © Peter Matera, BGS Lübeck

Grenzaufklärer hatten die Erlaubnis, das ‚feindwärts′ des Grenzzaun I gelegene Gebiet zu betreten. Hier gab es kein weiteres stationäres Sperrelement zur Verhinderung einer Flucht in den Westen. Lediglich der rücksichtslose Einsatz der Schusswaffe gegen Fahnenflüchtige konnte einen GAK von der Flucht in den Westen abhalten. Mit anderen Worten: Die sozialistischen Genossen hielten sich gegenseitig mit der Kalaschnikow in Schach! Natürlich gab es auch solche, die der sozialistischen Propaganda vom Staatsfeind im Westen hörig waren und niemals geflohen wären, aber rücksichtslos alles niedergeschossen hätten, was anders dachte und im Begriff war zu handeln.

 


Lit.-Tipp: Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft 13. August im Haus am Checkpoint Charlie : im Haus am Checkpoint Charlie ; [Zeitschrift] - Grenzen durch Berlin und durch Deutschland. - (1982), H. 54 / Interviews und Zsstellung: Rainer Hildebrandt ; Horst Schumm. - 1982. - Angabe von Nebentiteln: Nebent.: Ich war Grenzaufklärer