Die strikte Achtung und Einhaltung der allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts, darunter die Achtung der Souveränität, der Unverletzlichkeit der Staatsgrenzen, der territorialen Integrität und der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung gutnachbarlicher Beziehungen, der Sicherheit und Zusammenarbeit zwischen den Staaten und die entscheidende Grundlage einer stabilen Friedensordnung.

In Wahrnehmung ihrer souveränen Rechte gestaltet die Deutsche Demokratische Republik ihre Beziehungen in Grenzangelegenheiten mit den benachbarten Staaten in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und organisiert den Schutz der Staatsgrenze einschließlich des Luftraumes und der Territorialgewässer.

Zu diesem Zwecke beschließt die Volkskammer auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik das folgende Gesetz:

I. Abschnitt

Hoheitsgebiet und Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik

§1 Hoheitsgebiet

Das Hoheitsgebiet ...

weiteres folgt ...

 


Tipp: ...