Definition „Antifaschistischer Schutzwall″:

Seit dem 13.8.1961 bestehende gesicherte Grenzanlage an der Staatsgrenze der DDR zu Westberlin. Im Einvernehmen mit den verbündeten sozialistischen Staaten des Warschauer Vertrages (⇒ Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand, 1955) und völlig überraschend für den Imperialismus der BRD, seine Spionagezentralen und die NATO Übernahmen die bewaffneten Kräfte der DDR die militärische Sicherung der Staatsgrenze zu Westberlin. Durch die stabile Grenzsicherung wurde der Frieden sicherer, nicht nur durch das Vereiteln eines militärischen Konflikts, sondern durch die Tatsache unverrückbarer Grenzen. Der Ausplünderung der DDR durch den Imperialismus der BRD, wodurch der sozialistischen Gesellschaft der DDR ungeheurer Schaden zugeführt worden war, wurde ein Ende gesetzt. Es wurde besser möglich, die ökonomischen Gesetze des Sozialismus in der DDR umfassend durchzusetzen. Das sozialistische Bewusstsein der Bürger entwickelte sich auf den stabilen Grundlagen der sozialistischen Ordnung weiter. Der Imperialismus wurde auf Grund der Veränderungen des internationalen Kräfteverhältnisses zugunsten des Sozialismus gezwungen, sich den Realitäten anzupassen.

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Beobachtungsturm des "Antifaschistischen Schutzwalls". Foto: © Ralf Gründer, Berlin (ca. 1987)

 


Quelle: Kleines politisches Wörterbuch, Seite 46, Dietz Verlag, Berlin 1978


 Berliner Mauer 1961-1989