Geheime Verschlußsache!
Ausfertigungen
1. Ausfertigung 15 Blatt
1. Anlagen ./. Blatt
Insgesamt 15 Blatt
Urschrift
REGIERUNG DER
DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK
B E F E H L
DES MINISTERS FÜR NATIONALE VERTEIDIGUNG
Nr.: 101/62 - 23. November 1962, Strausberg
Inhalt: Die Aufgaben der Grenztruppen im Ausbildungsjahr 1962/63
In den Verbänden, Truppenteilen und Einheiten der Grenztruppen wurden im Ausbildungsjahr 1962 große Anstrengungen unternommen, um die in den vom Politbüro des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands beschlossenen Grundsätze für die politische und militärische Arbeit gestellten Aufgaben zu erfüllen, einen hohen Stand der Gefechtsbereitschaft herzustellen und die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik, besonders zu Westdeutschland und Westberlin, zuverlässig zu sichern.
Die im Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 101/61 gestellten Aufgaben wurden im wesentlichen erfüllt.
Die Kommandeure und Offiziere festigten ihre Kenntnisse in der Organisation und Führung der Grenzsicherung. Die Voraussetzungen dazu wurden durch ein intensives Studium des Gegners und seiner Einsatzprinzipien, durch das Studium der Bewaffnung und technischen Kampfmittel der Truppenteile und Einheiten der Grenztruppen sowie der Organisation und Führung der Grenzsicherung unter den Bedingungen der vorhandenen Pioniersperren geschaffen.
Die Kenntnisse und Fähigkeiten einiger Kommandeure und Offiziere in der Organisation und Führung der Grenzsicherung sind jedoch noch nicht ausreichend, so dass Grenzdurchbrüche nicht in allen Fällen verhindert wurden. Sie verstehen nicht immer, die Lage beiderseits der Staatsgrenze und den Zustand ihrer Truppenteile und Einheiten allseitig zu beurteilen sowie den Einsatz der Kräfte und Mittel zweckmäßig vorzunehmen. Das trifft auch für die Organisation und Führung der Grenzsicherung unter den Bedingungen einer Großstadt zu.
In der Herstellung der Geschlossenheit der Stäbe wurden Fortschritte erzielt. Die Kenntnisse der Offiziere der Stäbe sind jedoch noch nicht ausreichend, um die gegenseitige Ersetzbarkeit zu gewährleisten, Stabs- und Gefechtsdokumente schnell und mit hoher Qualität zu erarbeiten und den Kommandeuren eine allseitige Truppenführung zu ermöglichen.
Die Kommandeure und Offiziere der Stäbe verstehen noch nicht richtig, eine wirksame Kontrolle mit Hilfe und Anleitung an Ort und Stelle durchzuführen, festgestellte Mängel zu beseitigen und die gesammelten positiven Erfahrungen allseitig auszuwerten und zu verallgemeinern.
Die Gefechtsausbildung in den Grenztruppen entspricht bereits besser der konkreten Aufgabenstellung für die Grenzsicherung sowie den Aufgaben der Grenzposten und Postenführer.
In der Taktikausbildung wurden die Pflichten des Grenzpostens sowie des Postenführers im allgemeinen beherrscht. Die Gruppen sind in der Bildung von Hinterhalten, im Blockieren von Räumen und in der Deckung von Richtungen geübt.
In den Spezialaufgaben wie: Sicherung des Kontrollterritoriums der Grenzübergangsstellen und der Wassergrenzen wurden in der Ausbildung und in der praktischen. Tätigkeit Erfolge wirbelt.
Die wesentlichsten Mängel in der Taktikausbildung sind die ungenügende Ausnutzung des Geländes zur Grenzsicherung durch die Postenführer, die unzureichende Tarnung beim Beziehen und beim Herauslösen sowie bei der Bewegung im Postenbereich. Die Posten und Postenführer sind in der Beobachtung, exakten Meldung der Beobachtungsergebnisse, der zweckmäßigen Auswahl des Platzes für die Feuerführung sowie in der Festnahme, Durchsuchung und Eskortierung von Grenzverletzern noch nicht genügend geübt.
Die Schießausbildung mit Schützenwaffen ist noch unzureichend und gewährleistet nicht die Vernichtung des Zieles mit dem ersten Schuß (Feuerstoß).* Die Hauptmängel in der Schießausbildung sind die ungenügende Kenntnis der Teile, Mängel in der Handhabung der Waffen sowie die ungenügenden Fertigkeiten der Soldaten im Erkennen und schnellen Beseitigen von Hemmungen. Hieraus resultiert auch häufig fahrlässiger Schußwaffengebrauch.
Besonders mangelhaft ist die Vorbereitung der Posten und Postenführer auf das Schießen bei Nacht.
Die Gefechtsausbildung in den Spezialeinheiten ist noch nicht im vollen Umfang auf die Lösung von Spezialaufgaben bzw. auf den zweckmäßigen Einsatz der Spezialtechnik zur Unterstützung der Linieneinheiten und zur Sicherstellung der Führung durch die Kommandeure ausgerichtet.
Die Spezialausbildung wird ungenügend zur Erhaltung und Erweiterung der vorhandenen Sperren, Hindernisse und anderer Grenzsicherungsanlagen sowie des Grenzmeldenetzes genutzt.
Die Gefechtsausbildung in den Ausbildungsbataillonen wurde verbessert. Die Kommandeure nehmen teilweise ungenügenden Einfluß auf die Planung, Organisation und Qualität der Durchführung der Ausbildung.
Durch die Kommandeure der Verbände und Truppenteile werden die im praktischen Grenzdienst gesammelten Erfahrungen ungenügend auf den Ausbildungsprozeß übertragen. Die Ausbildung wird in vielen Fällen losgelöst von der Praxis durchgeführt, dem Selbstlauf und der Vorstellungen der Kommandeure und Offiziere der Ausbildungsbataillone überlassen.
Trotz großer Anstrengungen entspricht die in den Truppenteilen und Einheiten vorhandene Ausbildungsbasis nicht den Erfordernissen einer hohen Qualität der Gefechtsausbildung. Besonders ungenügend wurde der Ausbau von Lehrgrenzabschnitten und Lehrklassen in den Ausbildungsbataillonen durchgeführt, was sich nachteilig auf die Vorbereitung der Soldaten zum Einsatz in den Linieneinheiten auswirkt.
Die im Kommando der Grenztruppen, der Stadtkommandantur der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin sowie in den Verbänden und Truppenteilen vorhandenen Mängel sind in erster Linie auf die zum Teil ungenügende Führungstätigkeit und die noch mangelhafte Verwirklichung des Prinzips der Einzelleitung und die ungenügende Konzentration auf die Lösung der gestellten Hauptaufgaben zurückzuführen.
Befehle, Anordnungen und die Forderungen der Dienstvorschriften werden ungenügend beherrscht und nicht immer mit aller Konsequenz durchgesetzt und erfüllt.
Die erreichten Erfolge bei der Festigung der militärischen Disziplin und Ordnung in den Grenztruppen entsprechen noch nicht voll den Erfordernissen der Grenzsicherung. Die zum Teil noch mangelhafte militärische Disziplin und Ordnung begünstigt in vielen Einheiten Fahnenflucht, Grenzdurchbrüche und andere besondere Vorkommnisse.
Zur Erfüllung der Aufgaben für die Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik und Durchführung der Gefechtsausbildung im Ausbildungsjahr 1962/63
BEFEHLE ICH:
1. Die Aufgabe der Grenztruppen besteht in der zuverlässigen Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik. Die Hauptanstrengungen sind auf die Sicherung des 50m-m-Schutzstreifens an der Staatsgrenze zu Westdeutschland und des festgelegten Schutzstreifens an der Staatsgrenze nach Westberlin zu konzentrieren. Grenzdurchbrüche und die Ausdehnung von Provokationen auf das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik sind nicht zuzulassen.*
Die Kommandeure aller Ebenen tragen die volle Verantwortung für die konsequente Durchsetzung der Bestimmungen der Grenzordnung. Die Erfüllung der Aufgabe ist durch gut organisierte militärische Grenzsicherung, hohe Qualität in der Gefechtsausbildung und vorbildliche militärische Disziplin und Ordnung zu gewährleisten.
2. Die Sicherung der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ist auf der Grundlage der erlassenen Befehle, Anordnungen, Dienstvorschriften und anderen militärischen Bestimmungen zu verwirklichen. Die Grenzsicherung ist ununterbrochen bei Schaffung der größten Dichte zu den Schwerpunktzeiten und in die wahrscheinlichen Richtungen der Bewegung von Grenzverletzern zu organisieren.*
Die Organisation und Führung der Grenzsicherung an der Staatsgrenze zu Westberlin ist den besonderen Bedingungen der Verhältnisse einer Großstadt unterzuordnen und im Zusammenwirken mit anderen bewaffneten Kräften sowie mit den örtlichen Staatsorganen und bei einer zweckmäßigen Tiefenstaffelung der Reserve zu verbessern.
Die Aufklärung durch organisierte Beobachtung im Grenzgebiet ist zielstrebiger zu verwirklichen. Es ist zu gewährleisten, daß alle Handlungen des Gegners, besonders die Vorbereitung von Grenzprovokationen und Grenzdurchbrüchen rechtzeitig erkannt und verhindert werden.
Das Grenzmeldenetz ist zur Gewährleistung einer standhaften und ununterbrochenen Verbindung zwischen den Kompaniechefs und den zur Grenzsicherung eingesetzten Kräften zu vervollkommnen. Schwerpunktmäßig sind die Querverbindungen der in der Linie eingesetzten Einheiten auszubauen.
Das Nachrichtennetz der Führung der Truppenteile und Einheiten hat eine standhafte, ununterbrochene und den modernen Bedingungen entsprechende Truppenführung zu gewährleisten.
Die Maßnahmen zur pionier-technischen Verstärkung der Staatsgrenze zu Westdeutschland und Westberlin sind planmäßig fortzusetzen.
Durch gute Zusammenarbeit der Grenztruppen mit den örtlichen Organen und der Grenzbevölkerung ist deren ständige Unterstützung bei der Grenzsicherung zu gewährleisten. Der Arbeit mit den freiwilligen Grenzhelfern (Ausbildung, Einsatz und konkrete Aufgabenstellung) ist große Beachtung zu schenken,
Die Einzelleitung der Kommandeure ist auf allen Ebenen konsequent durchzusetzen. Sie sind zu befähigen, die Lage in den Grenzabschnitten real einzuschätzen und zu analysieren, schnell zweckmäßige Entschlüsse für den Einsatz der Kräfte und Mittel zu fassen sowie rechtzeitig klare und konkrete Aufgaben an die unterstellten Einheiten zu erteilen.
Die Kommandeure und Offiziere der Stäbe haben durch zielgerichtete Kontrollen mit Hilfe und Anleitung In den Truppenteilen und Einheiten die Durchsetzung der Befehle und die Beseitigung von Mängeln zu gewährleisten. Dabei sind die gesammelten positiven Erfahrungen auszuwerten und zu verallgemeinern.
Die Geschlossenheit der Stäbe als Führungsorgan der Kommandeure ist weiter zu festigen. Es ist zu erreichen, daß sie ihren Aufgaben bei der Organisation und Führung der Grenzsicherung wie auch im Prozeß der Gefechtsausbildung voll gerecht werden. Auf der Grundlage konkreter Analysen und der rechtzeitigen Auswertung der erfüllten Aufgaben sind die Voraussetzungen für die Verbesserung der Führungstätigkeit zu schaffen.
Die Hauptaufmerksamkeit ist auf die Festigung der Grenzkompanien und auf die Erhöhung der Arbeitsfähigkeit der Stäbe der Grenzbataillone bzw. Grenzabteilungen zu richten.
Die gesamte Führungstätigkeit in den Grenztruppen ist den Bedingungen des ständigen Einsatzes in der Grenzsicherung unterzuordnen,
4. Die Offiziersausbildung ist auf die ständige Verbesserung der Führung der Grenztruppen und auf die Erfüllung der Dienstpflichten der Offiziere auszurichten. Dazu haben die Offiziere die Prinzipien für den Einsatz aller Kräfte und Mittel zur Grenzsicherung ausgezeichnet zu erlernen.
Die Offiziere sind in der Organisation einer ununterbrochenen Aufklärung, im Sammeln von Angaben über die Lage im Grenzabschnitt und im schnellen Auswerten der Aufklärungsergebnisse auszubilden. Die Offiziere sind zu befähigen, auf Lageveränderungen schnell zu reagieren und entschlossene, kühne Manöver mit Kräften und Mitteln zur Abriegelung der Bewegungsrichtung von Grenzverletzern einzuleiten.
Die Kenntnisse aller Offiziere über die Einsatzgrundsätze, die Gliederung, Technik und Bewaffnung sowie die Ansichten über den Gefechtseinsatz der Truppenteile und Einheiten des Bundesgrenzschutzes (der Westberliner Bereitschaftspolizei) und des Zolls sind entsprechend der Kommandohöhe und der im gegenüberliegenden Abschnitt dislozierten Kräfte systematisch weiter zu verbessern. Schwerpunkt ist dabei auf die Analyse des Kampfwertes zu legen.
Bei der Ausbildung der Offiziere ist besondere Aufmerksamkeit auf das Studium der Befehle, Anordnungen und Dienstvorschriften, der Bewaffnung und technischen Kampfmittel, in den für die Offiziere zutreffenden Rahmen, zu legen. Durch das Studium der Bewaffnung und technischen Kampfmittel sind die Offiziere zu befähigen, die Technik zweckentsprechend und bei vollster Ausnutzung ihrer Möglichkeiten mit hoher Meisterschaft einzusetzen sowie ihre ständige Einsatzbereitschaft durch gute Pflege und Wartung sicherzustellen. Alle Offiziere haben den Einsatz und die Bedienung der in den Grenzkompanien vorhandenen Draht-, Funk- und elektrischen Signalmittel zu erlernen.
Im Verlaufe des Ausbildungsjahres sind die Kenntnisse der Offiziere über die Bewaffnung und technischen Kampfmittel und über Ihre Einsatzmöglichkeiten, über die Struktur- und Einsatzprinzipien des Bundesgrenzschutzes und des Zolls und über die wesentlichsten Aufgaben der Grenzsicherung mindestens zweimal zu überprüfen.
Die pädagogisch-methodischen Fähigkeiten des Offiziersbestandes sind zu vervollkommnen,
5. Die Unteroffiziere sind zu militärischen Vorgesetzten auszubilden die über die notwendigen Kommandeurseigenschaften verfügen und in der Lage sind, ihre Gruppe in der Grenzsicherung zu führen und die Gefechtsausbildung methodisch richtig zu organisieren und durchzuführen.
Im Ausbildungsprozeß ist zu erreichen, daß die Unteroffiziere die Forderungen der Dienstvorschriften ausgezeichnet beherrschen und zu ihrer Durchsetzung im Truppendienst beitragen, daß sie Spezialisten in ihrem Fachgebiet sind, vorbildlich und bewußt auftreten und sich ihrer Rolle bewußt werden, die sie im System der Grenzsicherung sowie im Bildungs- und Erziehungsprozeß in den Einheiten spielen.
Bei der Heranbildung der Unteroffiziere ist die Hauptaufmerksamkeit auf die Verbesserung der Qualität des Ausbildungsprozesses und die Erhöhung ihrer Allgemeinbildung zu richten.
6. Die Vorbereitung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere zur Erfüllung der Aufgaben der Grenzsicherung hat das Wesen und den Inhalt der Gefechtsausbildung zu bestimmen.
Durch eine zielgerichtete und schöpferische Arbeit aller Kommandeure und Offiziere ist die Qualität der Gefechtsausbildung allseitig zu erhöhen.
Besondere Bedeutung muß der Erziehung und Ausbildung der Postenführer beigemessen werden. Ihre Kenntnisse in der gegenseitigen Feuerdeckung und im Legen von Hinterhalten müssen erhöht werden. Die Nichterfüllung von Ausbildungsaufgaben ist als Vorkommnis zu werten und als solches zu ahnden.
7. In der Taktikausbildung ist besondere Aufmerksamkeit auf die Einzel-, Gruppen- und Zugausbildung zu legen, wobei die Geschlossenheit der Gruppen und Züge weiter zu festigen ist. Die Grenzposten sind vorrangig in den Handlungen zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen, in der Beobachtung und Erkennung von Bewegungen und Veränderungen beim Gegner, im schnellen Abfassen und der Weitergabe von Meldungen, zum taktisch richtigen Verhalten im Gelände, bei der Kontrolle von Personen und Kraftfahrzeugen sowie bei der Festnehme, Durchsuchung und Eskortierung von Grenzverletzern auszubilden.
In der Taktikausbildung der Truppenteile und Einheiten der Stadtkommandantur der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin sind die Besonderheiten der Grenzsicherung in einer Großstadt zu vertiefen.
8. Die Schießausbildung ist grundlegend zu verbessern. Durch intensives Studium der Teile und der Handhabung der Waffen sowie durch methodisch richtiges und zielstrebiges Schießtraining sind die Hauptursachen fahrlässigen Schußwaffengebrauchs zu beseitigen.
Die Schießausbildung ist so zu organisieren und durchzuführen, daß die Ausbildung jedes Grenzsoldaten zu einem ausgezeichneten Schützen gewährleistet und dieser in der Lage ist, jedes unbewegliche und sich bewegende Ziel mit dem ersten Schuß (Feuerstoß) Tag und Nacht zu vernichten.
Schwerpunkt ist auf die Erfüllung der Einzelgefechtsschießen zu richten.
Die physische Leistungsfähigkeit aller Angehörigen der Grenztruppen ist zu steigern. Dazu sind die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere bei der Ausbildung in allen Ausbildungszweigen hohen physischen Belastungen auszusetzen.
Im Ausbildungszweig Körperertüchtigung ist zu erreichen, daß die Angehörigen der Grenztruppen ihre Gefechtsaufgaben unter hohen physischen Belastungen erfüllen.
Der Freizeitmassensport - als wichtiges Mittel der Verbesserung des physischen Leistungsvermögens - ist durch die Kommandeure aller Stufen zu fördern.
10. In der Spezialausbildung sind die Soldaten und Einheiten zu befähigen, ihre Spezialaufgaben bzw. Spezialtechnik ausgezeichnet zu beherrschen, Handlungen zur Unterstützung der Linieneinheiten sowie zur Sicherstellung der Führung durch die Kommandeure und Stäbe schnell und exakt durchzuführen.
Die Panzereinheiten sind zur Führung entschlossener Handlungen zur Unterstützung der Linien- und Reserveeinheiten, besonders zu Handlungen im Hinterhalt sowie zur Abwehr und Vernichtung eingebrochener Kräfte des Gegners, auszubilden.
Die Panzerbesatzungen haben das treffsichere Schießen von der Stelle, aus dem kurzen Halt und in der Bewegung bei Tag und Nacht zu erlernen. Das Zusammenwirken der Besatzungen in allen Feuerarten ist zu festigen.
Die Panzerfahrer und Fahrer anderer Gefechtsfahrzeuge sind zur vorbildlichen Beherrschung ihrer Fahrzeuge unter allen Bedingungen auszubilden. Sie sind zu befähigen, ihre Fahrzeuge bei Nacht und bei begrenzter Sicht mit hohen Geschwindigkeiten sicher zu fahren sowie Hindernisse und Sperren auf dem Gefechtsfeld taktisch richtig zu überwinden.
In der Pionierausbildung ist schwerpunktmäßig das Aufnehmen und Neuverlegen aller Arten von Minen zu erlernen.
Die Aufklärungseinheiten sind zur Lösung aller Aufgaben im Beobachtungs- und Horchdienst unter allen Lagebedingungen zu jeder Jahres- und Tageszeit auszubilden.
Die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der Nachrichteneinheiten haben die strukturmäßigen Nachrichtenmittel ausgezeichnet zu bedienen und die Führung der Grenzsicherung durch rechtzeitiges Entfalten standhafter Draht- und Funkverbindungen bei starken Funkstörungen des Gegners zu gewährleisten.
Die Pioniereinheiten haben die Instandhaltung und den weiteren Ausbau des Sperrsystems, vorrangig das Verlegen von Infanterie- und Panzerminen durchzuführen, Die Handlungen als bewegliche Sperrabteilung sind im Zusammenwirken mit Panzer- und anderen Einheiten weiter zu trainieren.
Die Bedienung der Wasserfilterstation ist zu erlernen.
Die Chemischen Einheiten sind in der chemischen und Strahlungsbeobachtung und Aufklärung auszubilden. Sie sind zu befähigen ihre strukturmäßige Technik und Ausrüstung ausgezeichnet zu beherrschen.
11. Zur Gewährleistung einer ständigen Gefechtsbereitschaft ist ein KTE der Kfz.-Technik von 0,96 zur erreichen und aufrecht zu erhalten.
Die Ausbildung aller Angehörigen des kfz.-technischen Dienstes ist mit dem Ziel fortzusetzen, daß sie unter allen Bedingungen die Kraftfahrzeuge voll beherrschen, durch eine ökonomische Nutzung der Kfz. die festgelegten Kilometer- und Verbrauchsnormen erreichen und überbieten.
Die Ausbildung der Kraftfahrer hat unter Berücksichtigung der Realen Verkehrsbedingungen mit dem Ziel zu erfolgen, schnelles Manöver zu gewährleisten und Verkehrsunfälle auszuschließen.
Die volle Einsatzbereitschaft der gepanzerten Gefechtsfahrzeuge ist ständig zu gewährleisten. Die Abstellung der gepanzerten Fahrzeuge im Park ist entsprechend der Ordnung durchzusetzen.
Der Ersatzteil- und Materialverbrauch hat bei der Durchführung laufender Instandsetzungen Instandsetzungen auf der Grundlage der Austausch- und Materialbrauchsnormen zu erfolgen.
Die Kommandeure der Truppenteile und Verbände haben besondere auf die Organisation und Durchführung der Ausbildung in den Ausbildungsbataillonen zu legen. Es ist zu gewährleisten, daß den Linieneinheiten allseitig ausgebildete Soldaten, Unteroffiziere sowie Diensthundeführer zugeführt werden, die allen Anforderungen der Grenzsicherung im vollen Umfang gerecht werden.
13. Die Offiziersschule der Grenztruppen ist auf der Grundlage des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands über die „Grundsätze für die Änderung der politischen und militärischen Erziehungs- und Bildungsarbeit an den Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee“ als sozialistische Erziehungs- und Bildungsstätte weiter zu entwickeln.
An der Offiziersschule sind sozialistische Kommandeure und Spezialisten heranzubilden, die nach Abschluß der Ausbildung solche Kenntnisse und Fertigkeiten besitzen, die den Anforderungen der modernen Grenzsicherung gerecht werden. Durch die Ausbildung an der Offiziersschule ist die Qualifizierung von Kompaniechefs aus dem Bestand des Kommandos der Grenztruppen, der Stadtkommandantur der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin und der Grenzbrigade „Küste“ zu gewährleisten.
Die Kompaniechefs sind zu befähigen, die Grenzsicherung nach militärischen Prinzipien zu organisieren und ihre Einheiten sicher zu führen.
Die Ausbildung der Rückwärtigen Dienste ist auf die Festigung des Versorgungssystems zu konzentrieren. Sie hat alle Aufgaben der materiell-technischen und medizinischen Sicherstellung der Aufgaben der Grenzsicherung zu gewährleisten.
Die Kommandeure aller Stufen tragen die volle Verantwortung für den weiteren zielstrebigen Ausbau der Ausbildungsbasis. Schwerpunkt ist der Ausbau der Ausbildungsbasis für die Taktik- und Schießausbildung sowie für die militärische Körperertüchtigung fortzusetzen.
Größere Bedeutung ist der Werterhaltung der bereits geschaffenen Basis beizumessen.
Die Arbeit der Rationalisatoren und Erfinder ist in erster Linie auf die Entwicklung und Schaffung von technischen Mitteln für die Grenzsicherung und Ausbildungsgeräten auszurichten.
In Ausbildungsjahr 1962/63 ist durch den Chef der Grenztruppen in Zusammenarbeit mit dem Stadtkommandanten der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin ein zentraler Lehrgrenzabschnitt auszubauen.
16. Auf der Grundlage dieses Befehls haben der Chef der Grenztruppen und der Stadtkommandant der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik Berlin entsprechend der Instruktion des Stellvertreters des Ministers für Ausbildung Nr. 1/62 über die Planung, Nachweisführung und Berichterstattung der Gefechtsausbildung die „Anordnung zur Organisation und Durchführung der politischen und militärischen Arbeit im Ausbildungsjahr 1962/63“ zu erarbeiten.
Durch den Chef der Volksmarine ist diese Anordnung für die Grenzbrigade „Küste“ zu erarbeiten.
Dieser Befehl ist bis zu den Truppenteilen und an die Schule der Grenztruppen zu verteilen.
Der Befehl des Ministers für Nationale Verteidigung Nr. 101/61 tritt mit Wirkung vom 30.11.1962 außer Kraft und ist außer der Urschrift zu vernichten.
- Armeegeneral Hofmann -
Quelle: Berliner Mauerarchiv
*Textmarkierungen: Redaktion Berliner-mauer.de