Quelle: Zonengrenze - Niedersachsen, Hrsg.: Der Niedersächsische Minister für Bundesangelegenheiten, für Vertriebene und Flüchtlinge, 1965
Aufbau und Struktur der Sperranlagen der DDR an der Staatsgrenze West
HALT! HIER ZONENGRENZE | ACHTUNG! ZONENGRENZE
Die 5 km-Sperrzone ist, gesehen aus der Sicht von SBZ- bzw. DDR-Flüchtlingen wie folgt aufgebaut:
5 km Sperrzone
An allen Straßen in die „5 km Sperrzone befanden sich mit Grenzsoldaten besetzte KPP´s (Kontrollpassierpunkte), die nur passiert werden konnten, wenn entsprechende Berechtigungen vorlagen.
Schutzstreifen
Dann folgte der „500 m Schutzstreifen
Im „500 m Schutzstreifen″ kontrollierten die bewaffneten „Schergen der SED. Neben den mobilen Sperren (Grepos) befanden sich hier Erdbeobachtungsstände und Beobachtungstürme.
Kam ein Flüchtling unbemerkt bis hier, traf er auf einen „Kfz.-Sperrgraben″, gefolgt von einem „6 m Kontrollstreifen″, auch als „K6″ bezeichnet.
- Der „6 m Kontrollstreifen″ diente zum Identifizieren von Trittspuren, hervorgerufen von Flüchtlingen oder Tieren.
Auf den „K6″ folgte das von zwei Zäunen gesäumte Minenfeld.
- Im 10 bis 30 m breiten „Minenfeld″ lagen Boden- oder Trittminen. Weitere Sperren in diesem Areal bestanden aus Stolper- und Alarmdrähten souie Stacheldrahtrollen.
Westlich folgte auf das Minenfeld ein 20 bis 200 m breiter Todestreifen.
Mit einem so genannten „Grenzzaun I″ endet der „500 m-Schutzzstreifen″
Westlich des „Grenzzauns I″ befand sich bis zur eigentlichen Demarkationslinie ein weiteres freies Schussfeld, in dem so genannte „GAKs″ (Grenzaufklärer) verdeckt Flüchtlinge oder „Grenzverletzer″, also Personen, die unbewusst oder bewusst den Bereich westlich des Grenzzauns I betreten hatten, zu verhaften oder zu erschießen, wie im Fall Kurt Lichtenstein und Michael Gartenschläger geschehen.
Zonengrenze
Gelang es einem Flüchtling die Demarkationslinie zu erreichen und in Richtung Deutschland zu übertreten, konnte es immer noch passieren, dass die „SED-Schergen″ weiterhin ihre Schusswaffen einsetzen, obwohl die Schuisswaffengebrauchsbestimmung keinen Beschuss der Bundesrepublik erlaubte. Inoffiziell hieß es aber, dass wenn keine Person in Sichtweite ist, die diesen Verstoß melden könnte, die „Grenzverletzer″ auch auf Bundesgebiet zu vernichten und das Opfer in den „Friedensstaat DDR″ zurückzuholen.
Die Demarkationslinie - die eigentlichen „Grenze″ - war markiert mit Grenzsteinen und Grenzpfählen der DDR sowie Hinweisschildern der Bundesrepublik Deutschland mit den Aufschriften „HALT! HIER ZONENGRENZ″ oder „ACHTUNG! ZONENGRENZE″.
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