Das Friedensschutzgesetz vom 15. dezember 1950 diente als staatliches Terrorgesetz, nach dem jeder, dem eine Straftat anformuliert werden konnte, für einen gewissen Zeitraum, sogar mit der Todesstrafe, bestraft werden konnte.

Idee & Kamera: © Ralf Gründer

Dr. Matthias Bath (Staatsanwalt) und Dr. Karl Wilhelm Fricke (Journalist, Autor) berichten über das DDR-"Gesetz zum Schutze des Friedens".


Tipp: Die wichtigsten Gesetze der Regierung der Deutschen demokratischen Republik ; in FRAGE und ANTWORT, Heft 1.