… zum Schießbefehl
"Dazu noch mal das Mitglied des Zentralkomitees der SED Genosse Admiral Waldemar Verner" (AFS 3/67 (1):
Screenshot aus: AFS 3/67 (1) Gefechtsbereitschaft, 1967, s/w, Streitkräfteamt Abt. 1, IMZBw, Bereich Zentrale Aufgaben ZA 4, St. Augustin
„Bewusst und mit wachsendem Erfolg verwirklichen wir das auf dem 6. Parteitag beschlossene Programm des Sozialismus und ein jeder Bürger unserer Republik, wir alle spüren das persönlich, dass es in der Tat ein wahrhaftes Glück ist, Bürger dieser unserer Deutschen Demokratischen Republik zu sein.“ Die Schlussfolgerungen, die sich daraus für die Grenzsoldaten ergeben, definierte Genosse Verner wie folgt: „Was verstehen wir denn und was muss man denn unter Gefechtsbereitschaft verstehen?
Gefechtsbereit, liebe Genossen, ist der Grenzsoldat [...] dann, wenn er gewillt und auch in der Lage ist, die von ihm im Fahneneid geschworenen Pflichten treu und vorbildlich zu erfüllen, wenn er sich mit all seinen Fähigkeiten und seiner ganzen Persönlichkeit für das sozialistische Vaterland einsetzt, wenn er über die bewusste Bereitschaft und Fähigkeit verfügt, auf den Feind auch zu schießen. Dass heißt nichts anderes Genossen, Gefechtsbereitschaft ist die Summe all der Fähigkeiten und Eigenschaften, die der Armeeangehörige benötigt, um den Sieg auf dem Gefechtsfeld zu erringen und den Gegner bedingungslos zu vernichten“.
Screenshot aus: AFS 3/66 (3) Verner, 1966, s/w, Streitkräfteamt Abt. 1, IMZBw, Bereich Zentrale Aufgaben ZA 4, St. Augustin
Sprecher (O-Ton): „Nach diesem Grundsatz handeln diese Soldaten, um so durch die Tat ihre Treue zu ihrem sozialistischen Vaterland unter Beweis zu stellen“.
Quelle: AFS 3/67 (1) Gefechtsbereitschaft, 1967, s/w, Streitkräfteamt Abt. 1, IMZBw, Bereich Zentrale Aufgaben ZA 4, St. Augustin