„Republikfluchten″ aus dem Sowjetischen Besatzungssektor (SBS), der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ), der späteren DDR  (13.08.1961 - 09.08.1974)

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Die Republikflucht im Spiegel der Fluchtberichte der Berliner Schutzpolizei.
Quelle: Polizeihistorische Sammlung, Berlin

Bis zum 21. August 1974 gelang es in 959 Fällen, einer bzw. mehrerer Personen, meist von den Grenztruppen (der DDR) unbemerkt, aus der SBS/SBZ/DDR in die Bundesrepublik Deutschland zu fliehen.

In der Zeit vom 13. August 1961 bis zum 09.08.1974 gab es 2957 Festnahmen an der Demarkationslinie (DL), es starben 69 Flüchtlinge, Fluchthelfer oder West-Berliner, davon wurden 53 von Angehörigen der „Bewaffneten Organen″ der DDR erschossen.

Weiterhin wurden durch den NVA/GT-Schusswaffengebrauch 103 Personen verletzt.

Noch am 18.08.2004 sagte der ehemalige Chef der Grenztruppen der DDR Generalleutnant a. D. Klaus-Dieter Baumgarten, dass es in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nie einen Schießbefehl (Schusswaffengebrauchsbestimmung) gegeben hat!

Würde man diesen Unsinn als bare Münze nehmen, müsste gefolgert werden, dass es für die Schüsse auf flüchtende DDR-Bürger keine rechtliche Grundlage gegeben hat. D.h., Bürger der DDR, die ihren ersten Arbeiter- und Bauernstaat gegen den Willen der SED verlassen wollten, wurden dabei von Menschen niedergeschossen, die von der SED bzw. ihrem NVA-Gt.-Offizier dazu nicht beauftragt worden sind. Also haben in der DDR sogenannte Grenzsoldaten ohne Mordbefehl gehandelt! Sie sind aber für diese Morde von der SED-Führung bzw. der Grenztruppenführung mit Beförderungen, Sonderurlaub, Geld- und Sachprämien (z. B. Uhren) ausgezeichnet worden! Die SED hat also ihre Mörder belohnt!

Mit anderen Worten: Folgt man den Aussagen von Klaus-Dieter Baumgarten (2004) und Egon Krenz (11.02.2009), sind Republikflüchtlinge ohne gesetzliche Grundlage „vernichtet″ worden!

Die Schutzpolizei berichtet von 1466 Fällen der Schusswaffenanwendung durch NVA-Soldaten im Zeitraum vom 13.08.1961 bis zum 09.08.1974. 20 Projektile erreichten West-Berliner Gebiet und verursachten Sachschäden.

 


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