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Grenzsicherungsanlagen

Die Verhinderung der „Republikflucht“ erfordert ein umfangreiches Überwachungssystem. Durch § 21, der Grenzordnung“ vom 19.03.1964 wurden um West-Berlin ein „Grenzgebiet“ (auch Sperrgebiet oder -bezirk genannt) und ein „Schutzstreifen“ festgelegt, der innerhalb des Bezirkes Potsdam etwa 500 Meter und innerhalb des Sowjetsektors von Berlin etwa 100 Meter breit ist. Die „Grenzordnung“ enthält weiter eine Reihe einschneidender Bestimmungen. So ist ein Registriervermerk durch die „Volkspolizei“ im Personalausweis für die Bewohner des „Grenzgebietes“ Vorschrift. Bei den im „Schutzstreifen“ berufstätigen Personen und Schülern muss ein Genehmigungsvermerk im Personalausweis vorhanden sein, der allein die Berechtigung zum Betreten dieses Gebietes ermöglicht. Ferner besteht Passierscheinzwang für Personen, die vorübergehend das Gebiet betreten wollen, und eine unverzügliche polizeiliche An- und Abmeldepflicht beim Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im „Grenzgebiet“ innerhalb des Bezirkes Potsdam. Für Versammlungen und Veranstaltungen besteht eine besondere Genehmigungspflicht; das Angeln und Baden sowie die Benutzung von Wasserfahrzeugen in den „Grenzgewässern“ ist verboten.

Die eigentliche Grenzsicherung ist durch verschiedene Maßnahmen hinter der Mauer bzw. dem Stacheldraht ergänzt worden. Hinter weiteren Stacheldraht- und Stolperdrahthindernissen verläuft ein „Kontrollstreifen“ von etwa 10 Meter Breite unmittelbar hinter den „Grenzsicherungsanlagen“ (GSA), wozu Gebäude abgerissen, Wald abgeholzt und Unterholz beseitigt wurde. Dieser Streifen dient zur Überprüfung der Grenzposten, der Sicherungsanlagen, der Markierung der „Staatsgrenze“ und der Beschilderung des „Schutzstreifens“ sowie zur Uferkontrolle in den „Grenzgewässern“. Unmittelbar hinter diesem „Kontrollstreifen“ stehen Beleuchtungsanlagen, die die gesamten Sperren während der Nacht beleuchten. Es folgen durchschnittlich 10 Meter hohe Beobachtungstürme („KZ-Türme“), die teilweise mit Scheinwerfern ausgerüstet und alle an das „Grenzmeldenetz“ (GMN) angeschlossen sind. Um West-Berlin stehen etwa 200 derartige Türme. Als nächste Grenzsicherung folgen Signalgeräte akustischer und optischer Art und „Hundelaufanlagen“. Es handelt sich dabei um Diensthunde, die an einem langen Seil (75 bis 500 Meter Länge) angeleint sind und Flüchtlinge anfallen oder zumindest verbellen. Um West-Berlin befinden sich etwa 200 solcher Anlagen. Erst dann folgen die „Linie der vorderen Begrenzung des Grenzpostens“ und der 100 bzw. 500 Meter breite „Schutzstreifen“.