STASI-Erkennungsfoto Ha.-Jo. Helwig-Wilson

STASI-Erkennungsfoto von Hans-Joachim Helwig-Wilson. Privatarchiv: Helwig-Wilson

Hans-Joachim Helwig-Wilson wurde am 12. März 1931 in Berlin geboren.

Beruf: Schlosser, freiberuflicher Bild- bzw. Fotojournalist

Helwig-Wilson war akkreditierter Journalist und fotografierte häufig im sowjetischen Besatzungssektor bzw. Ostberlin Straßenzsenen. Typische Motive waren Schilder der Alliierten zur Markierung der Berliner Sektoren- und Zonengrenze neben Wahlplakaten und Sichtagitation. Die Veröffentlichung von einem Foto in der westlichen Presse, das SED-Politiker mit herausgestochenen Augen zeigt und weiteren systemkritischen Veröffentlichungen führte dazu, dass die SED den jungen Journalisten „unter der Legende wegen Auftragserteilung für fotografische Arbeiten zum ND"* in den Ostsektor gelockt und dann „auf offener Straße - Am Werderschen Markt - von den Genossen Oltn. Winkler und Lth. Schulze, H. festgenommen". Weiter heißt es im Festnahmebericht:

„Während der Festnahme und während der Fahrt leistete Wilson keinerlei Widerstand. Wilson wurde 13.45 h in der Haftanstalt II eingeliefert. gez.: H. Schulze, Ltn.". Gemäß der Einlieferungsanzeige** wird Helwig-Wilson wegen Verdacht der Spionage in Untersuchungshaft genommen. Helwig-Wilsons Vernehmungsoffizier in der Sonderuntersuchungshaftanstalt Berlin-Hohenschönhausen  war Oberstleutnant Dr. Gunter Liebewirth (HA IX).

Wegen „Spionage (§ 14 StEG) und Hetze im schweren Fall (§ 19 Abs. 2 und 3 StEG)″ wurde Helwig-Wilson zu 13 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Sogar noch nach seiner Entlassung aus dem DDR-Kerker wurde Helwig-Wilson weiter beobachtet (Erfassungsbeleg 033264, datiert: Cottbus, 29.11.85), vermutlich auch wegen seines Engagements im SPD-Arbeitskreis ehemaliger politischer Häftlinge***, dem er als Vorsitzender angehörte. Zur Observierung setzte das MfS Michael Gomnica (alias GM Heinz Karow) in Berlin (West) auf Helwig-Wilson an.

Am 16. Dezember 1992 hat der 2. Senat für Rehabilitierungsverfahren des Bezirks Potsdam beschlossen, das Urteil des Bezirksgerichts Frankfurt/Oder vom 26. Februar 1962 (Aktenzeichen: I BS 36/62) und den Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 19. März 1962 (Aktenzeichen: 1 a Ust 94/62) für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben.

„Der Betroffene war in der Zeit vom 28. August 1961 bis 24. Mai 1965 zu Unrecht in Haft.″


Lit.-Tipp:

Der staatsfeindliche Blick : Fotos aus der DDR von Hans-Joachim Helwig-Wilson / hrsg. von Elena Demke. - Berlin : be.bra-Verl., 2004. - 95 S. : zahlr. Ill. ; 17 x 21 cm. ISBN 3-89809-048-5

* Festnahmebericht, Hauptabteilung V/2/I, Berlin, den 29.8.1961
** Einlieferungsanzeige des Ministerium für Staatssicherheit, Verwaltung/Bezirksverwaltung, Berlin, den 28.8.1961
*** Keine Anbiederung bei Kommunisten, Berliner Morgenpost, 30.08.1987

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