Die Währungsreform in der Bi-Zone, in Berlin (West), im sowjetischen Besatzungssektor und der „Zone″

Anfang 1948 wurde für politische Beobachter und Analysten absehbar, dass die Sowjets von ihrer Blockadepolitik (1) nicht ablassen werden. Damit waren die letzten Versuche am Verhandlungstisch gescheitert, eine von allen vier Besatzungsmächten kontrollierte gesamtdeutsche Währung einzuführen.

Damit mussten die westlichen Alliierten ihr Bestreben, Deutschland - wie im Zonenprotokoll (2) festgelegt - in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1937 bestehen zu lassen und als eine Wirtschaftszone gemeinsam mit den Sowjets zu verwalten, aufgegeben werden. Der Russendiktator Stalin war damit seinem Ziel, Deutschland zu spalten, einen Schritt näher gekommen.

Am 18.06.1948 erlies der „Zwei-Mächte-Kontrollrat“ der Bi-Zone das Gesetz Nr. 61 zur Reform der deutschen Währung. Dieses Gesetz trat am 20.06.1948 in Kraft.

Um den Sonderstatus von Berlin zu wahren, blieb der Umtausch von Reichsmark in DM (10 : 1) auf die Bi-Zone beschränkt.

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Diktator Josef Stalin, von seinen Gefolgsleuten als "Vater aller Völker" verherrlicht. Foto: © Günter Lahmann, Berlin


Tipp: Befehl Nr. 111 - Durchführung zur Währungsreform in der SBZ. In: Zentralverordnungsblatt : ZVBL ; amtliches Organ der Deutschen Wirtschaftskommission und ihrer Hauptverwaltungen, sowie der Deutschen Verwaltungen für Inneres, Justiz und Volksbildung / hrsg. von d. Deutschen Justizverwaltung d. sowjetischen Besatzungszone in Deutschland / Deutschland <Gebiet unter Alliierter Besatzung, Russische Zone>. - S. 217 - 220

Fußnoten:

(1) „Cocktailparty“ mit Edith Schollwer, CD 1 - Take 3: Günter Neumann und seine Insulaner : ein Stück Nachkriegsgeschichte Berlins im Spiegel einer Sendereihe von RIAS Berlin : Aufnahmen aus den Jahren 1948 - 1964 ; [CD] / Günter Neumann [Komp.] ; Olaf Bienert [Textverf.]. - Hambergen : Bear Family Records ; Berlin : Günter-Neumann-Stiftung, 1995. - 8 CDs + 1 Beih. (84 S.)
(2) Londoner Protokoll - Zonenprotokoll der EAC (14.09.1944)