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    Ralf Gründer, Stockholmer Str. 30, 13359 Berlin                                                                                                                                                           Berlin, 13.05.2015

 

An die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Staatsministerin Monika Grütters
Postfach 170286
53028 Bonn

                                                                                                                                           Tel.: 0228 996813837
                                                                                                                                                                                          E-Mail: ...

Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde II. gegen Karl Griep (Leiter BArch-Filmarchiv)

            a.) Filmische Dokumentationen: "Eine Mauer klagt an" u.a.

            b1.) Aufnahmen von Peter Fechter (Wochenschau 656/1962 - 24.08.1962)

            b2.) Aufnahmen vom Abtransport des sterbenden Peter Fechter: Internet

Sehr geehrte Frau Staatsministerin,

entschuldigen Sie bitte, aber leider muss ich mich mit einer erneuten Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karl Griep an Sie wenden.

Mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen beauftragte Mediator Herr Rembeck offensichtlich nur die Funktion hatte, die erste Dienstaufsichtsbeschwerde abzuwenden, Zeit zu schinden und nicht die gewünschten Materialien zur Verfügung zu stellen.

a.) Der Urheber Herbert Ernst und ich sind jetzt im dritten Jahr, in dem Ihr Filmarchiv uns "UNSER" filmisches Material verweigert.

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Screenshots des Originaldokuments

Wir haben eindeutige Dopesheets vorgelegt, die zweifelsfrei belegen, dass Herbert Ernst der Urheber, zumindest der West-Anteile der Aufnahmen, ist. Zumindest dieses Material hätte Ihr Archiv uns zur Verfügung stellen müssen. Oder ist es üblich im Filmarchiv, Urhebern ihr Material vorzuenthalten?

Des weiteren ist es außerordentlich fragwürdig, wieso beim Digitalisieren von Filmen Ihr Filmarchiv die Urheberrechtshinweise eliminiert. Ich unterstelle Ihrem Archiv, dass bewusst die urheberrechtlichen Beweise (Abspann) absichtlich eliminiert werden, damit Urhebern die Möglichkeit genommen wird, ihre Urheberschaft auch anhand des filmischen Materials belegen zu können. In nur einer Kopie der Filme (BILANZ / Anlage 1) von Herbert Ernst ist noch der Abspann enthalten. Die Filme "Eine Mauer klagt an", "Licht an der Mauer" und Freiheit kennt keine Mauer" wurden mir ohne Abspann vorgeführt, obwohl die Filme sicherlich vormals einen Abspann hatten! Da diese Daten fehlten, waren die Filme auch nicht unter dem Namen des Kameramanns auffindbar!

Dokumente reichen nicht, ins Archiv schauen darf man nicht, Belege (Abspann) verschwinden, Briefe (Emails) werden nicht beantwortet, Material wird nicht zur Verfügung gestellt!

Im dritten Jahr behindert Ihr Archiv meine Arbeit als freier Journalist und Autor. Ich muss jetzt ein Buch veröffentlichen, in dem zumindest ein Bild durch einen dicken Balken (Anlage 2) verunziert ist; auf weiteres Material musste ich in meinem Buch über den Kameramann Herbert Ernst verzichten, weil Ihr Archiv meine Arbeit seit drei Jahren sabotiert.

Ihr Mediator Herr Remberg als Mitarbeiter des Bundesarchivs ist leider kein Teil der Lösung, sondern ein Teil des Problems.

Deshalb schlage ich eine sofortige Übergabe des Materials vor sowie einen unabhängigen Gutachter, der Ihr Archiv auf Urheberrechtsverletzungen untersucht. Auch die Arbeit mit den Karteikarten und die Übernahme der Daten auf elektronische Datenträger scheint mangelhaft zu sein. Auch muss kontrolliert werden, ob die Originalfilme einen Abspann haben und wenn ja, wovon ich ausgehe, warum diese nicht in die digitalen Medien übernommen werden?

Nur durch externe Fachkräfte kann Ordnung in Ihr Archiv gebracht werden.

zu b1.) Ihr Bundesarchiv hat von der Wochenschau in Hamburg die Wochenschau 656/1962 - 24.08.1962 erhalten und diese auch ins Internet gestellt (Anlage 3).

Zu dieser Wochenschau gehört eine Karteikarte, die auch dem Bundesarchiv übergeben worden ist. In ROT trägt diese Karteikarte einen Sperrvermerk. Diese Wochenschau enthält von GTN zugekauftes Material mit eingeschränkten Rechten; nämlich nur für die unmittelbare Ausstrahlung. Weitere Ausstrahlungen, Verkäufe oder Weitergabe an Dritte sind illegal.

Herr Griep interessiert sich zwar maßlos für das Urheberrecht, aber diese Karte ignoriert er. Auch zum Gespräch mit dem Mediator Herrn Rembeck legte er diese Karte nicht vor, denn sie belegt, dass das Bundesarchiv-Filmarchiv diese Sequenz weder besitzt, noch verkaufen, geschweige denn im Internat ausstrahlen darf.

Mit einer an Penetranz reichenden Ignoranz dieser Sachverhalte maßt sich Ihr Archiv aber an, sogar Entscheidungen über den Kopf des Urhebers zu treffen, zu diskutieren und den Urheber dabei zu ignorieren. Ist dass die Haltung des Bundesarchivs zum Urheberrecht?

Herr Griep muss diese Karteikarte gekannt haben; um so erstaunlicher ist es, dass er sogar vor Gericht an Eides statt für den RBB als Zeuge aussagen wollte, dass Herr Pahl (Jun.) der Kameramann dieser Sequenz ist, obwohl Herr Karl Griep am 17. August 1962 weder den Abtransport des sterbenden Peter Fechter miterlebt hat noch das er persönlich mit Herrn Pahl (Jun.) bekannt ist. Er war nicht dabei! Er ist kein Zeitzeuge. Woher will Herr Griep also diese Kenntnis haben? Der erwähnten Karteikarte ist zu entnehmen, dass diese Sequenz von GTN angekauft wurde! Herr Pahl hat niemals auch nur eine einzige Sekunde für GTN gedreht; aber sehr wohl Herr Ernst! Herr Griep hätte immerhin Herrn Pahl (Jun.) anrufen können, oder sogar Herrn Ernst, bevor er als Zeuge gegen die Wahrheit mit vollstem Wissen antritt. Dürfen Ihre Spitzenbeamten sich zu eidesstattlichen Falschaussagen hergeben, ohne dass das von Ihnen gerügt wird? Auch Herrn Rembeck scheint diese Tatsache nicht weiter zu erregen! Natürlich trat Herr Griep vor Gericht nicht an; denn das wäre vermutlich nicht sehr gut ausgegangen.

Kann Ihr Leiter des Filmarchivs lesen?

Da Herr Rembeck auch kein Interesse verspürt, Herrn Karl Griep zu befragen, wie er dazu kam, sich für eine Falschaussage zugunsten des RBB herzugeben, muss ich auch in diesem Fall meine Dienstaufsichtsbeschwerde erneuern und darauf dringen, einen externen Sachverständigen zurate zu ziehen, denn ein Teil des Problems (Rembeck) kann das Gesamtproblem niemals lösen.

zu b2.) Die erwähnte Karteikarte trägt einen Sperrvermerk! Die Wochenschau darf ohne Klärung der Rechte vom Bundesarchiv nicht gesendet, als Werbung in eigener Sache ausgestellt, ohne Genehmigung des Urhebers oder seines Sachverwalters, in welcher Form auch immer, verwendet bzw. vermarket werden. Bis heute hat sich das Bundesarchiv nicht dazu herabgelassen, seinen Urheberrechtsmissbrauch einzustellen!

Für den Fall einer gerichtlichen Auseinanderersetzung ist mit versichert worden, dass diese Karteikarte von meiner Quelle vorgelegt werden wird!

Ich bitte Sie, meiner dreifachen Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn Karl Griep nachzukommen. Ansonsten sehe ich mich gezwungen, rechtliche Maßnahmen gegen Ihr Archiv einzuleiten!

Mit besten Grüßen

Ralf Gründer

Autor/ Journalist / Filmemacher / Webmaster

 

Anlage 1 : Bilanz

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Abspann des Films Bilanz. Wie im Dopesheet wir hier richtig Herbert Ernst als Kameramann angegeben. Wieso fehlen die Urheberrechtshinweise in den anderen Filmen? Ohne den Abspann kann sich das Filmarchiv fein rausreden! Da der oder die Urheber verschwiegen werden, sind die Filme für die Urheber nicht recherchierbar, da auch dann der Film ohne diese urheberrechtlich relevanten Daten in der Datenbank steht. Im Fall, dass ein Urheber kommt, um seine Rechte geltend zu machen, weiß bei Ihnen dann im Archiv keiner Bescheid. Clever gemacht! So entrechtet ihr Archiv Urheber und betrügt gleichzeitig die Erben um ihre Tantiemen.

 

 

 

 

 

 

Anlage 2:

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Dieses Foto aus einem Film von Herbert Ernst muss mit diesem Balken veröffentlicht werden, weil das Filmarchiv meine Arbeit blockiert.

Niemand hat die Absicht ..., Screenshot-Fotografie aus der Kameraarbeit von Herbert Ernst. Gedreht in den Jahren 1961 und 1962 im geteilten Berlin. Eine Dokumentation von Ralf Gründer, 456 Seiten, Gründerzeit-Verlag, ISBN 978-3-945573-00-6.

Erscheinungsdatum: 1.6.2015

 

 

Anlage 3:

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Mittlerweile ist Herr Ernst als Kameramann eingetragen; aber der oben erwähnte Sperrvermerk besagt, dass das Bundesarchiv keine Austrahlungs- und Vermarktungsrechte hat.