Sehr geehrter Herr Rembeck,

1a.) wie Frau Hölzer mir mitteilte, sind die Unterlagen zu Ihnen auf dem Weg.

2.) Erlauben Sie mir dennoch Ihnen folgendes mitzuteilen:

Aus seriöser Quelle habe ich erfahren, dass der Beitrag [ Neue Deutsche Wochenschau 656/1962 - 24.08.1962 ] einen Sperrvermerk trägt und nicht
verkauft werden darf!

Die Peter-Fechter-Sequenz wurde damals von der GTN, der Herbert Ernst seine Aufnahmen vom 17. August 1962 übergeben hatte, für diesen speziellen Beitrag angekauft. Es sind aber keine Lizenzen an die Wochenschau übertragen worden, die eine kontinuierliche nationale oder internationale Vermarktung erlauben. Diese Informationen finden Sie auf den entsprechenden Karteikarte zum Beitrag!

Gehen Sie bitte in Ihr Archiv und sehen sie sich den Sperrvermerk auf der entsprechenden Karteikarte bzw. der Kopie dieser Karteikarte an!

Sie werden dann sehen, das sie keinerlei Rechte an der Sequenz haben: weder zur Vermarktung, geschweige denn zur Veröffentlichung im Internet. Das ihr Archiv seit Monaten Herbert Ernst als Urheber dieser Sequenz seine Urheberschaft vorenthält, empfindet der Kameramann als tiefste Beleidigung. Wenn Sie vorgeben, sich für die Rechte der Urheber einzusetzen, dann ist das ist in diesem Fall definitiv nicht nachvollziehbar; sie entrechten und eignen sich Material an, das Ihnen nicht gehört!

Wenn Sie sich den Sperrvermerk ansehen, wird Ihnen sicherlich auch deutlich, dass Sie auch nicht das Recht haben, überhaupt über diese Sequenz eine Diskussion zu führen.

Sie gehört Ihnen nicht und Herr Ernst hat sie zu keinem Zeitpunkt weder mündlich noch schriftlich aufgefordert, sich um seine Belange zu kümmern, bzw. vom Filmarchiv entrechtet zu werden.

Bitte verzeihen Sie mir, wenn ich Ihnen den Namen meines Informanten nicht nennen kann, denn diese Person fürchtet um negative Konsequenzen. Sollte es allerdings zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wird diese Person als Zeuge mit einer Kopie der hier angesprochenen Karteikarte zur Verfügung stehen.

Herbert Ernst und ich fordern Sie auf: unverzüglich

a.) den Interneteintrag zu korrigieren,
b.) Lizenzen für die vergangene illegale Nutzung zu zahlen
c.) Lizenzen für die Zukunft zu vereinbaren oder den Beitrag sofort zu löschen
d.) schriftlich zu bestätigen, dass sie keine Vermarktung dieser Sequenz in der Vergangenheit durchgeführt haben
e.) sollten Sie Erlöse erzielt haben, diese Offenzulegen und eine finanzielle Beteiligung auszuschütten.

Ich gehe davon aus, dass sie im Interesse des Schutzes von Urhebern, bis Freitag (17.4.2015) Stellung beziehen.

Mit besten Grüßen

Ralf Gründer
Journalist / Autor
Stockholmer Str. 30
D-13359 Berlin

 

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