Sehr geehrter Herr Gründer,

ich beziehe mich auf unser Gespräch am 16.03. und Ihre Nachricht vom 30.03.2015. In der Folgezeit unseres Gespräches waren wir bemüht, die im Grundsatz gefundene Einigung umzusetzen und die weiteren notwendigen Klärungen hinsichtlich der in Rede stehenden Filme herbeizuführen. Wenn wir Ihnen bislang nur ein Zwischenergebnis mitteilen konnten, so liegt das daran, dass auch für das Bundesarchiv die Quellen nicht in der gewünschten kurzen Zeit zugänglich sind. Sie werden deshalb Verständnis dafür haben, dass wir innerhalb weniger Tage - wenn ich auf Ihre Fristsetzungen schaue - Ihren geäußerten Anliegen nicht werden nachkommen können.

Besonders verweisen möchte ich nochmal auf die im Gespräch bereits dargelegte Notwendigkeit, dass eine kopierweise Überlassung von Materialien des Herrn Ernst eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesarchiv voraussetzt. Eine solche Vereinbarung kann ich erst nach meinem Urlaub skizzieren. Ich werde daher erst in der Woche des 20. April auf Ihre Anliegen zurückkommen.

Außerdem darf ich an dieser Stelle schon anmerken, dass mir zur Beurteilung der Fechter-Sequenz die von Frau Hölzer angebotenen Unterlagen noch nicht vorliegen. Auch diese Unterlagen möchte ich zunächst gern zur Kenntnis nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
M. Rembeck
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Bundesarchiv
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