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Ihr Erscheinen im Grenzraum wurde aufmerksam von den östlichen Organen registriert.

Am 22.9.1961 erlebten die jungen Bereitschaftspolizisten den ersten schweren Grenzzwischenfall, als Vopo in den Mittagsstunden in der Bernauer Straße auf eine flüchtende Frau schossen, die Polizeibeamten zur Abwehr der ihr drohenden Lebensgefahr ihre Pistolen ziehen mussten, 3 Tränengaskörper der Vopo entgegenwarfen und dadurch die Flucht sicherten.

Ein weiterer schwerer Grenzzwischenfall ereignete sich am 4.10.1961, gegen 20.00 Uhr, in der gleichen Straße, als Vopo auf zwei Flüchtlinge schossen. Dabei schlugen 10 - 15 Karabiner- und  MP-Schüsse auf Gehweg und Fahrbahn der Bernauer Straße ein, wo sich Feuerwehrleute, Polizeibeamte und zahlreiche Schaulustige befanden. Als Gegenmaßnahme und zur Beseitigung der durch den Schußwaffengebrauch der Vopo für diesen Personenkreis hervorgerufenen Lebensgefahr gaben die Polizeibeamten insgesamt 28 Schüsse aus ihren Dienstpistolen ab, durch die 1 Vopo vermutlich verletzt wurde.

(Bei diesem Zwischenfall wurde ein Flüchtling von Vopo festgenommen, der andere [Bernd Lünser*] verfehlte beim Sprung vom Dach das aufgespannte Sprungtuch der Feuerwehr und verunglückte tödlich. Siehe auch Seite 8).

Nachdem Vopo in 2 Fällen im U-Bahntunnel am Moritzplatz die Sektorgrenze überschritten hatten und etwa 80 nach West-Berlin eingedrungen waren, werden seit dem 9.10.1961 die in den Sowjetsektor führenden Tunnel (4 U- und 1 S-Bahntunnel) ständig überwacht.

Da die zahlreichen Übergriffe der Organe des Sowjetzonenregimes nicht merkbar abnahmen und erkennen ließen, dass man sich sogar Ordnungsbefugnisse auf West-Berliner Hoheitsgebiet anmaßte, wurden zu ihrer Eindämmung bzw. Verhinderung die an der Sektor- und Zonengrenze eingesetzten Polizeibeamten am 23.10.1961 mit MP und Tränengaswurfkörpern ausgerüstet. Seitdem werden alle von östlicher Seite geworfenen Tränengas- oder Rauchkörper mit der gleichen Anzahl von westlicher Seite erwidert. Diese Maßnahme hat sich positiv auf Bevölkerung und eingesetzte Polizeibeamte ausgewirkt und dazu beigetragen, den Übermut der Vopo an der Grenze zu dämpfen.

Außerdem wurde die gesamte Schutzpolizei in diesen Tagen einheitlich mit amerikanischen M1-Gewehren ausgerüstet.

Mauer und Sichtblenden zwangen besondere Beobachtungspunkte im Grenzverlauf festzulegen, von denen aus Einsicht in das Geschehen jenseits der Grenze möglich ist. Hier haben die Notstandszüge der Bereitschaftspolizei in schneller und gründlicher Arbeit überall dort, wo es erforderlich war, Hochtritte, Podeste, Leitern und Hochsitze gebaut und damit den Grenzinspektionen geholfen, den Dienst an der „Mauer“ nunmehr noch wirksamer durchführen.

Auf Antrag des Kommandos der Schutzpolizei wurden mit tatkräftiger Unterstützung des Nachrichtentechnischen Amtes und der Bundespost an allen taktisch wichtigen Grenzpunkten ca. 60 Fernsprechzellen zusätzlich geschaltet, so dass es den Streifen und Posten möglich ist, nahezu von  jeder Stelle der Sektorengrenze auf schnellstem Wege ihre Beobachtungen und  Meldungen weiterzugeben.

Am 30.10.1961 verdrahteten Angehörige der Notstandszüge der Bereitschaftspolizei auf Anweisung der britischen Militärregierung den Hindenburgplatz in Verlauf der Sektorgrenze auf West-Berliner Seite mit S-Rollen und erhöhten hierdurch wesentlich die Sicherheit an dieser besonders exponierten und „heißen“ Stelle der Sektorgrenze.

Seit dem 1.11.1961 kontrollieren Schutzpolizeikräfte die Insassen von CD- und CC-Fahrzeugen. Alle nach West-Berlin einfahrenden oder West-Berlin verlassenden Fahrzeuge mit CD- oder CC-Zeichen worden von den Grenzposten der Schutzpolizei an allen Grenzübergängen angehalten und die Ausweispapiere der Insassen überprüft. Befindet sich ein sowjetischer Staatsbürger in Zivil in einem solchen Fahrzeug, vergewissert sich der von der Polizei hinzugezogene alliierte Offizier durch einen Blick auf die Papiere, daß sie den Eigentümer als sowjetischen Staatsbürger ausweisen. Sowjetische Fahrzeuge werden von der Polizei nicht angehalten.