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6. Im Gegensatz zu vorstehender Aufstellung muss aber festgestellt werden, dass ein großer Teil der Vopo nicht bereit ist, willenloses Werkzeug des Sowjetzonenregimes zu sein. Unter dem Druck des Regimes wird zwar Dienst versehen, jedoch - wo immer möglich - menschliches Verhalten gezeigt.

So wurde z.B. beobachtet, dass Vopo keine oder nur ungenügende Anstalten trafen, um rechtzeitig erkannte Fluchtversuche zu verhindern. Oder aber es wird befehlsgemäß von der Schusswaffe Gebrauch gemacht, jedoch bewusst ungezielt geschossen.

Zusammengefasst kann folgende Beurteilung über die an den Grenzen eingesetzten bewaffneten, kommunistischen Organe abgegeben werden:

Die kommunistischen Maßnahmen des 13.8.1961 und die in der Folgezeit von Vopo begangenen strafbaren Handlungen dürfen nicht dazu verleiten, jeden Angehörigen der „bewaffneten Organe“ mit dem Regime zu identifizieren. Dagegen spricht die hohe Zahl der Überläufer und der Fluchtwilligen.

Die jüngeren Angehörigen sind in dem Staatsgebilde der sog. DDR aufgewachsen, ständiger kommunistischer Propaganda und intensiver Politschulung (Erziehung zum Hass!) ausgesetzt und haben kaum oder gar keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gesellschaftsordnungen.

Diensteintritt für die Mehrheit der Angehörigen erfolgt unter Zwang oder nach Versprechungen, die später nicht erfüllt werden, wodurch Unzufriedenheit und innere Zwangslagen entstehen, die jedoch in dem diktatorischen System - notfalls mit Gewalt -unterdrückt werden.

Der überwiegenden Mehrheit von Zwangsverpflichteten stehen eine geringe Anzahl von überzeugten und fanatischen Kommunisten und eine größere Anzahl von Mitläufern gegenüber.

Misstrauen und Unsicherheit gegenüber dem Kameraden werden bewusst gefördert durch die Existenz von meist unbekannten Verbindungsleuten zum sog. Ministerium für Staatssicherheit (MfS), häufige Versetzungen und ständigen Wechsel der Einsatzkräfte („kalter Einsatz“).

Vielfach vorhandenen Fluchtabsichten versucht man - außer durch Anwendung des verstehend aufgeführten Prinzips - entgegenzuwirken:

  • durch Repressalien gegen Angehörige.
  • Schießbefehl an Offiziere und Mannschaften für den Fall der Flucht.
  • Verantwortlichkeit aller für alle (Kollektivschuld),
  • hohe Strafen,
  • Verbreitung von Lügen (Misshandlungen bei der „Stupo“,
  • Unterlassung des Ausfliegens in die Bundesrepublik
  • Zwang zur Agententätigkeit,
  • Auslieferung an die Fremdenlegion,
  • Abschieben in den Sowjetsektor von Berlin oder in die SBZ).

Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Fluchtmöglichkeiten gegenwärtig durch die Sperrmaßnahmen wesentlich erschwert sind.

Trotzdem sind seit den 13.8.1961 geflüchtet und haben sich auf Polizeidienststellen gemeldet:

  • 60 Vopo,
  • 5 Trapo,
  • 91 Grepo,
  • 2 Angehörige des AZKW,
  • 5 Angehörige der Betriebskampfgruppen,
  • 2 NVA

somit bis 13.11.1961 insgesamt 165 Angehörige der bewaffneten Organe der „DDR“.

In Kenntnis dieser Tatschen haben alle West-Berliner Polizisten die Anweisung, Kontakte mit Vopo aufzunehmen, wo immer sie sich anbieten. Diese Anweisung erstreckt sich auf Durchführung sachlicher Gespräche, Anbieten von Zigaretten und Zeitungen oder sonstigem sachlichen Informationsmaterial.