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III. Die bewaffneten Organe des Sowjetzonenregimes im Berliner Raum und ihre Verhaltensweise

1. Bei Durchführung ihrer rigorosen Maßnahmen stützte sich das Sowjetzonenregime vor allem auf seine bewaffneten Organe, wie Volks-, Bereitschafts- und Grenzpolizei, NVA und Kampfgruppen der SED.

Die vor dem 13.8.1961 um West-Berlin eingesetzten, zum „Ring um Berlin“ gehörenden Kräfte der Volks-, Bereitschafts- und Grenzpolizei wurden mit Beginn der östlichen Maßnahmen durch Einheiten aus allen Teilen der sogenannten DDR um ein Vielfaches verstärkt.

Da die an der Grenze eingesetzten Kräfte systematisch in kurzen Zeitabständen ausgewechselt werden, um Möglichkeiten zur Aufnahme von Kontakten mit der Grenzbevölkerung, aber auch mit den Grenzposten der Schutzpolizei auszuschalten, ist eine genaue Bestimmung der östlichen Kräftelage nur schwer möglich.

Allgemein kann jedoch festgestellt werden, dass die Grundorganisation des „Ringes um Berlin“ nach wie vor besteht.

2. Der wesentliche Auftrag der bewaffneten Organe des Sowjetzonenregimes besteht in der Verhinderung der Flucht von Bewohnern der „DDR“ nach West-Berlin. Hierzu ist ihnen der Befehl erteilt worden, erforderlichenfalls von der Waffe Gebrauch zu machen. Aus Befragungen von Überläufern ergibt sich, dass flüchtende Zivilpersonen zunächst durch Zurufe zum Stehenbleiben aufzufordern sind. Setzen sie ihre Flucht fort, ist ein Warnschuss abzugeben. Beachten die Flüchtlinge auch diesen nicht, soll gezielt geschossen werden.

Bei flüchtenden Vopo, Trapo oder sonstigen Angehörigen der bewaffneten Organe ist sofort gezielt zu schießen.

Schüsse auf West-Berliner Gebiet sind möglichst zu vermeiden.

Im Gegensatz hierzu haben Vopo in zahlreichen Fällen auch ohne Warnruf und Warnschuss gezielt auf flüchtende Zivilpersonen geschossen, und es ist anzunehmen, dass sie dafür nicht bestraft worden sind, da der „sozialistische Erfolg“ - hier die Vereitlung der Flucht - mehr zählt, als die buchstabengetreue Beachtung gegebener Anordnungen.