S 1-1221/61                                                                                                              Berlin, den 16. November 1961

                                                                                                                               App. 2921
An die
Dienststellen gemäß Verteiler

Der Präsident in Berlin
Polizeiinspektion Charlottenburg.
                                                                                                                                18. Nov. 1961
                                                                                                                                Tgb.-Nr. .....

                                                                                                                                Anlagen: ...

 

Als Anlage wird der Bericht des S. über „Ereignisse und Einsatz der Schutz- und BerPol vom 13. 8.- 13.11.1961“ zur Kenntnisnahme übersandt.

Der Bericht ist durch die Herren Dienststellenleiter in geeigneter Form im staatsbürgerlichen Unterricht auszuwerten.

1 Anlage

Verteiler:

PGr                je 1 = 3
PI                   je 1 = 12
VkSt               je 2 = 6
Ekdo               je 1 = 13

I. - III. Abt.BerPol        je 6 = 18

BerittPol            = 1
Wapo                 1
Pubz                  = 1
SFSch                = 1
S 1 – 5             je = 1
S 4 (U)                = 1

nachr.:

PPr, Vpr, P,     je = 1
Pr, NTA    = 1
PSch        = 1


S 1-1221/61                                                                             Berlin, den 13. November 1961

Bericht über Ereignisse und Einsatz der Schutz- und Bereitschaftspolizei vom 13.8. - 13.11.1961

I. Entwicklung der Lage am 13. August 1961

 

1. Sonnabend, den 12.8.1961,

Für die West-Berliner Polizei ein Wochentag wie jeder andere und „ohne besondere Vorkommnisse“.

Kurze Zeit später jedoch, in der Nacht zum 13.8.1961, gehen ab 01.54 Uhr in einem Zeitraum von wenigen Minuten beim Kommissar vom Dienst des Kommandos der Schutzpolizei Meldungen der Polizeiinspektionen über angebliche Einstellung des S-Bahnverkehrs ein, von 02.30 bis 03.30 Uhr dann zusätzlich Meldungen über Sperrmaßnahmen der Vopo zur Unterbindung des Grenzverkehrs an der Sektor- und Zonengrenze sowie über Truppenbewegungen im Sowjetsektor bzw. in der SBZ.

Diese sich verdichtenden Meldungen lassen auf eine gezielte, vorbereitete östliche Großaktion schließen und veranlassen den Kommandeur der Schutzpolizei, ab 02.15 Uhr die zuständigen deutschen und alliierten Stellen über den Ablauf der Ereignisse zu orientieren.

Die in West-Berliner Sicherheitsplänen vorgesehenen Abwehrmaßnahmen wurden nicht ausgelöst, weil sich frühzeitig abzeichnete, daß sich die Aktionen ausschließlich auf Sowjetsektor bzw. Sowjetzone beschränkten.

Dennoch kam das östliche Vorgehen für die Polizei überraschend. Aufmerksame Beobachtung, unverzügliche und erschöpfende Berichterstattung der in den PI-Bereichen ihren Dienst versehenden Polizeikräfte ermöglichen es der Führung jedoch, schnellstens zu regieren und durch Alarmstufen zusätzliche Einsatzkräfte heranzuziehen.

Um 03.35 Uhr wird vorsorglich die volle Besetzung der Führungsstaffeln des Kommandos der Schutzpolizei, der Polizeigruppen, Polizeiinspektionen und Verkehrsstaffeln angeordnet. Sie sind ab 04.15 Uhr arbeitsbereit.

 

2. In den frühen Morgenstunden des 13.8.1961 entlang der gesamten Sektor- und Zonengrenze rege Bautätigkeit auf östlicher Seite.

Mit Ausnahme von 13 Sektorgrenzübergängen, der Interzonenstraßen und des Überganges Glienicker Brücke sperren östliche Arbeitskolonnen schlagartig alle nach West-Berlin führenden Straßen (bisher 95) mit Betonpfählen, Stacheldraht und sonstigem hierfür verwendbarem Material.

Für Bewohner des sowjetisch besetzten Gebietes wird das Betreten West-Berlins von einer besonderen Bescheinigung abhängig gemacht und damit die Arbeit von ca. 50 - 60 000 „Grenzgängern“ in den Westsektoren unterbunden.

„Friedliche“ Bürger West-Berlins (d.h. Personen, die in Beziehungen zum kommunistischen System stehen im Sowjetsektor von Berlin arbeiten, o.a.) können unter Vorlage ihres behelfsmäßigen Personalausweises weiterhin in den Sowjetsektor von Berlin gelangen.

Für Bürger der Bundesrepublik bleiben die bisherig Kontrollbestimmungen in Kraft.

Der S-Bahnverkehr in die SBZ wird ganz, der in den Sowjetsektor weitgehend unterbrochen.

Die aus West-Berlin kommenden S-Bahnzüge halten nur noch auf dem S-Bahnhof Friedrichstraße.

Ähnliche Beschränkungen gelten auch für den U-Bahnverkehr.

Der Interzonenverkehr zu Lande, zu Wasser und in der Luft verläuft reibungslos.

In den Abendstunden des 13.8.1961 werfen Vopo unter dem Schutz ihrer Sperrlinien im Bezirk Kreuzberg, Bethaniendamm, erstmals Tränengaswurfkörper und setzen am Brandenburger Tor zahlreiche Wasserwerfer ein, um Menschenansammlungen, die sich auf West-Berliner Seite bilden und  voller Empörung gegen die Sperrmaßnehmen Stellung nehmen, zu zerstreuen.

 

II. Die weiteren Maßnahmen des Sowjetzonenregimes

 

1. Immer deutlicher lassen die weiteren Maßnahmen des Sowjetzonenregimes die Absicht erkennen, den Staatsrechtlichen Status von Berlin in ihrem Sinne zu revidieren und West-Berlin völlig abzuschließen, um der Mittel- und ostdeutschen Bevölkerung die bisherigen Fluchtmöglichkeiten zu nehmen.

Am 14.8.1961, 14.30 Uhr, wird wegen angeblich provokatorischen Verhaltens  der West-Berliner Bevölkerung der Übergang am Brandenburger Tor geschlossen.

Hier sowie in Neukölln an der Wildenbruchstraße fallen die ersten Warnschüsse.

Am 17.8.1961 werden in Treptow (Harzer Straße), später auch in allen anderen Stadtteilen, die nach West-Berlin führenden Ausgänge der unmittelbar an der Sektorgrenze im Sowjetsektor gelegenen Häuser zugemauert bzw. vernagelt.

Am 18.8.1961 wird am Potsdamer Platz das erste Teilstück der „Mauer“ errichtet, die sich bald an der gesamten Sektorgrenze entlangziehen soll. Abends östliche Hetzpropaganda am Brandenburger Tor aus Laukw. der Vopo.

Am 21.8.1961 werden zur Verhinderung der Flucht auf dem Wasserwege von Vopo/- Grepo  und Seepolizei zwischen Griebnitzsee, Glienicker Lake, Jungfernsee, Sakrow und Brüningslinden sämtliche privaten Wasserfahrzeuge aus Bootshäusern und von Wassergrundstücken in Richtung Potsdam abgeschleppt.

Am 23.8.1961 werden die noch verbliebenen 12 Grenzübergänge auf 7 eingeschränkt, so daß zum Betreten des Sowjetsektors nur noch

Friedrichstraße für Ausländer und Alliierte,
Bornholmer Straße und Heinrich-Heine-Straße für Bürger der Bundesrepublik,
Chausseestraße, Invalidenstraße, Oberbaumbrücke und Sonnenallee für West-Berliner

zur Verfügung stehen.

Für „friedliche“ Bürger West-Berlins wurde das Überschreiten der Sektorgrenze nunmehr von einer Aufenthaltsgenehmigung abhängig gemacht. Da das Sowjetzonenregime weder an der Sektorgrenze noch im Sowjetsektor Stellen zur Ausgabe dieser Genehmigungen einrichtete, ist es West-Berlinern praktisch nicht mehr möglich, in den  Sowjetsektor zu gelangen.

Angeblich um den West-Berlinern „entgegenzukommen“, versuchten die kommunistischen Behörden eine derartige Ausgabestelle für Passierscheine auf West-Berliner Gebiet am 26.8.1961 an den Fahrkartenschaltern der S-Bahnhöfe Zoo und Westkreuz einzurichten.

In diesem Zusammenhang kam es in der Vorhalle des S-Bahnhofs Zoo zu Ansammlungen empörter West-Berliner und Auseinandersetzungen mit Bürgern, die von der Möglichkeit, Passierscheine zu beantragen, Gebrauch machen wollten. Nur der Erfahrenheit und Umsicht der eingesetzten Polizeibeamten war es  zu verdanken, daß tätliche Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen vermieden wurden.

Auf Anweisung der britischen Militärregierung und in Absprache mit dem Senat wurden die Passierscheinstellen gegen Mittag durch Schutzpolizeikräfte geschlossen. Sie sind seit dieser Zeit nicht wieder geöffnet worden.

 

2. Im Laufe der folgenden Tage und Wochen werden unter Einsatz von starken Arbeitskolonnen entlang der Sektor- und Zonengrenze die Östlichen Grenzsperren ausgebaut.

Hinter der ersten Betonmauer entsteht eine zweite, zwei-, drei- und teilweise vierfache Stacheldrahtsperren werden errichtet, Drähte zur Auslösung von Alarm- bzw. Schreckschüssen gelegt, Gräben gezogen, Beobachtungstürme errichtet, Sperrgitter in die Kanalisationsanlagen eingebaut und Scheinwerfer zur Anstrahlung der Grenze montiert.

Seit dem 20.9.1961 werden außerdem unter den „Schutz“ der Vopo die unmittelbar an der Sektorgrenze gelegenen Häuser von den bisherigen Anwohnern geräumt (Harzer Straße, Bernauer Straße, Sebastianstraße, Waldemarstraße und an vielen anderen Stellen).

Um die Grenze noch besser kontrollieren zu können, begannen am 28.9.1961 Massenaufgebote von Vopo und Zivilarbeitern (teilweise bis zu 1000 Personen) in etwa 100 m Tiefe Grenzstreifen als „tote Zone“ auszubauen (am Teltowkanal, zwischen Rosenthal und Schönholz, Staaken pp.). Hierzu wurden u.a. Laubengelände eingeebnet, zahlreiche winterfeste Häuser abgerissen und Laufgräben ausgehoben bzw. stellenweise aus dem Erdreich gesprengt, wobei zahlreiche Sachbeschädigungen an Häusern auf West-Berliner Gebiet entstanden.

Zugleich mit dem Bau der Sperren installierten östliche Arbeitstrupps entlang der gesamten Grenze zahlreiche Lautsprecher zur Ausstrahlung der kommunistischen Propaganda in Richtung West-Berlin.

Bis zum 13.11.1961 waren 183 Lautsprecher angebracht, die zum Teil noch einzeln, teilweise jedoch schon gruppenweise geschaltet, kommunistische Hetzsendungen ausstrahlen.

Sämtliche Maßnahmen sind bei Abschluß dieses Berichtes noch in vollem Gange.

Die Art der Maßnahmen und insbesondere die errichteten Sperren zeigen, daß sie für längeren Zeitraum bestimmt sein sollen.

 

III. Die bewaffneten Organe des Sowjetzonenregimes im Berliner Raum und ihre Verhaltensweise

 

1. Bei Durchführung ihrer rigorosen Maßnahmen stützte sich das Sowjetzonenregime vor allem auf seine bewaffneten Organe, wie Volks-, Bereitschafts- und Grenzpolizei, NVA und Kampfgruppen der SED.

Die vor dem 13.8.1961 um West-Berlin eingesetzten, zum „Ring um Berlin“ gehörenden Kräfte der Volks-, Bereitschafts- und Grenzpolizei wurden mit Beginn der östlichen Maßnahmen durch Einheiten aus allen Teilen der sogenannten DDR um ein Vielfaches verstärkt.

Da die an der Grenze eingesetzten Kräfte systematisch in kurzen Zeitabständen ausgewechselt werden, um Möglichkeiten zur Aufnahme von Kontakten mit der Grenzbevölkerung, aber auch mit den Grenzposten der Schutzpolizei auszuschalten, ist eine genaue Bestimmung der östlichen Kräftelage nur schwer möglich.

Allgemein kann jedoch festgestellt werden, daß die Grundorganisation des „Ringes um Berlin“ nach wie vor besteht.

 

2. Der wesentliche Auftrag der bewaffneten Organe des Sowjetzonenregimes besteht in der Verhinderung der Flucht von Bewohnern der „DDR“ nach West-Berlin. Hierzu ist ihnen der Befehl erteilt worden, erforderlichenfalls von der Waffe Gebrauch zu machen. Aus Befragungen von Überläufern ergibt sich, daß flüchtende Zivilpersonen zunächst durch Zurufe zum Stehenbleiben aufzufordern sind. Setzen sie ihre Flucht fort, ist ein Warnschuß abzugeben. Beachten die Flüchtlinge auch diesen nicht, soll gezielt geschossen werden.

Bei flüchtenden Vopo, Trapo oder sonstigen Angehörigen der bewaffneten Organe ist sofort gezielt zu schießen.

Schüsse auf West-Berliner Gebiet sind möglichst zu vermeiden.

Im Gegensatz hierzu haben Vopo in zahlreichen Fällen auch ohne Warnruf und Warnschuß gezielt auf flüchtende Zivilpersonen geschossen, und es ist anzunehmen, daß sie dafür nicht bestraft worden sind, da der „sozialistische Erfolg“ - hier die Vereitelung der Flucht - mehr zählt, als die buchstabengetreue Beachtung gegebener Anordnungen.

Insgesamt sind bei Fluchtversuchen - soweit hier feststellbar - bisher 8 Menschen umgekommen:

Am 24.8.1961 - nachmittags - Vopo und Trapo erschießen einen Flüchtling [Günter Litfin*] im Humboldthafen.

Am 29.8.1.961: Angehörige der Betriebskampfgruppen erschießen in Teltow, in der Nähe der Wupperbrücke, einen den Teltowkanal durchschwimmenden Flüchtling [Roland Hoff*] durch eine KP-Salve.

Am 4.10.1961, gegen 20.00 Uhr, versuchen zwei männliche Personen über die Dächer der Häuser in der Bernauer Straße zu flüchten.

Von Vopo entdeckt, springt ein Flüchtling [Bernd Lünser*] nach einem Handgemenge vom Dach hinunter, verfehlt jedoch das von der Feuerwehr aufgespannte Sprungtuch und verunglückt tödlich.

Am 5.10.1961 gegen 23.40 Uhr, schießen Vopo auf zwei die Spree an der Oberbaumbrücke durchschwimmende Flüchtlinge. Ein Flüchtling wird durch eine MP-Salve getötet, der andere ertrinkt offenbar infolge der Anstrengung der Flucht. Die Leiche wird später ohne Schußverletzung auf West-Berliner Gebiet geborgen.

Außerdem starben weitere drei Personen im Zusammenhang mit der Flucht:

47jähriger Kraftfahrer Rudolf Urban zieht sich beim Abseilen aus einem Fenster der in der 1. Etage gelegenen Wohnung in der Str. 1 am 19.8.1961, gegen 12.15 Uhr, einen Unterschenkeltrümmerbruch zu.

Auf Grund der Verletzung und einer hinzugezogenen Lungenentzündung, stirbt er am 17.9.1961.

58jährige Ida Siekmann springt am 22.8.1961, gegen 07.00 Uhr, nachdem sie einen Teil ihrer persönlichen Habe auf die Straße geworfen hatte, aus  einem Fenster ihrer in der Bernauer Straße 48 in der 2. Etage gelegenen Wohnung und verunglückt tödlich.

80jährige Olga Segler springt am 25.9.1961, gegen 21.05 Uhr, aus einen Fenster ihrer in der Bernauer Str. 34 in der 2. Etage gelegenen Wohnung in ein Sprungtuch der Feuerwehr.
Mit Schockwirkung und Rückenprellung wird sie einen Krankenhaus zugeführt, wo sie am 26.9.1961 verstarb.

Bei der Flucht verletzte Personen:

Durch Sprung über Sperrmauer                                         7 Personen
Beim Überwinden von Stacheldrahtsperren                       10 Personen
Durch Sprung aus Fenster - ohne Sprungtuch -                 22 Personen
Durch Sprung aus Fenster in Sprungtücher der Feuerwehr    8 Personen
Durch Abseilen aus Wohnungen                                       16 Personen
Beim Durchkriechen von Kanalisationsrohren                       4 Personen
Durch Gewaltanwendung von Vopo                                      3 Personen

Insgesamt somit bis 13.11.1961:                                       70 Personen

Und dennoch flüchten täglich weiterhin Menschen aus der „DDR“ ohne Rücksicht auf die Gefahr für Leib oder Leben, die ihnen dabei droht, durchschneiden Stacheldrahtzäune, überklettern die Mauer, springen aus den Fenstern der Wohnungen, kriechen durch die Kanalisation, durchbrechen vereinzelt mit Kraftfahrzeugen gewaltsam die Sperren, durchschwimmen Gewässer.

Allerdings wird die Zahl der Flüchtlinge in dem Maße geringer, wie Sperren und östliches Überwachungsnetz dichter werden.

Einige weitere Vorkommnisse mögen die „moralische“ Grundhaltung eines Teiles der kommunistischen „bewaffneten Organe ergänzen:

Am  27.9.1961, gegen 20.15 Uhr, täuschen 2 Vopo in Treptow, Harzer Straße / Onckenstraße, einen Fluchtversuch vor. Als ein West-Berliner ihnen beim Übersteigen der Mauer  behilflich ist, versuchen sie, ihn über die Grenzsperre in den Sowjetsektor von Berlin zu ziehen. Einem zweiten West-Berliner gelingt es jedoch, dieses Vorhaben zu vereiteln.

Am 7.10.1961, gegen 12.00 Uhr, zwingen 5 Grepo in Lübars, im Fließtal, 3 männliche Personen, die sich in der Nähe des ca. 40 m in die SBZ zurückversetzten Stacheldrahtzaunes aufhielten, unter Androhung von Schußwaffengebrauch die Grenzsperre zu durchkriechen.
Die männlichen Personen werden festgenommen, abtransportiert und kehren nach einem Verhör in Oranienburg erst gegen 22.00 Uhr über den S-Bahnhof Friedrichstraße in einem S-Bahnzug zurück.

Am 7.10.1961, gegen 15.30 Uhr, beschimpft eine angetrunkene männliche Person in Heiligensee, in Höhe des Stolpmünder Weges, unmittelbar an dem ca. 20 m auf sowjetzonalem Gebiet verlaufenden Stacheldrahtzaun, mehrere Grepo. Diese geben einen Karabinerschuß ab, der den Arm der männlichen Person trifft, ziehen den Angeschossenen durch die Grenzsperre und führen ihn gefesselt ab.

Am 8.10.1961, gegen 21.00 Uhr, bitten mehrere Vopo in Rudow, in Naturschutzwäldchen, 4 männliche Jugendliche um Unterstützung bei der angeblich beabsichtigten Flucht.
Als die Jugendlichen eine offene Zaunstelle, die Durchfahrt der Mittenwalder Kleinbahn, erreicht haben, werden sie plötzlich mit den Worten „Hände hoch!“ angerufen und sofort beschossen.

2 Jugendliche können flüchten und melden diesen Zwischenfall dem Polizeirevier 222. Sie geben an, Schmerzensschreie gehört zu haben. Vermutlich ist mindestens einer der beiden anderen durch die Schüsse getroffen worden. Die umgehend durchgeführte Durchsuchung des Naturschutzwäldchens durch Schutzpolizeikräfte verläuft ergebnislos. Es muß deshalb angenommen werden, daß Vopo die vermißten 2 Jugendlichen verschleppt haben.

Am 28.10.1961, gegen 13.15 Uhr, werfen 5 Trapo in Neukölln, Treptower Straße 201 von dem im Sowjetsektor gelegenen S-Bahngelände mit Steinen und Eisenschrauben nach einem Polizei-Kraftfahrzeug, wodurch dessen rechte Tür beschädigt wird.

 

3. Auf dem in West-Berlin gelegenen S- und Reichsbahngelände herrschte im allgemeinen Ruhe. Transport-Polizisten zeigten sich seit dem 13.8.1961 nicht mehr auf den in West-Berlin befindlichen S-Bahnhöfen. Lediglich auf dem Güterbahnhof der Nordbahn (Gesundbrunnen) verschärfte sich die Situation, als am 16.10.1961 die nach West-Berlin zeigenden Seiten des dort befindlichen Wasserturmes in 2 bis 2,5 m großen schwarzen Buchstaben mit „DDR“ beschriftet und außerdem 2 von bewaffneten Transportpolizisten besetzte Erdbunker errichtet wurden.

Diese provokatorische Verhaltensweise, die mit der in den Tätigkeitsbereich der „Transportpolizei“ fallenden Erfüllung betrieblicher Aufgaben auf Bahngelände nicht zu vereinbaren war und den Ausbau des in West-Berlin gelegenen Geländes zu einem „kommunistischen Stützpunkt" bedeutete, löste bei der Bevölkerung starke Erregung aus und veranlaßte die französische Militärregierung, zunächst bei den sowjetischen Vertretern in Karlshorst zu protestieren.

Am 25.10.1961 bezogen französische Soldaten gegenüber dem Wasserturm auf dem sogenannten Uhrenberg (Hertha-Sportplatz, Behmstraße) eine MG-Stellung. Am 8. und 9.11.1961 durchkämmte ein Kommando der französischen Gendarmerie das Gelände um den Wasserturm auf der Suche nach Vopo, die dort bei Aufräumungsarbeiten beobachtet worden waren, sich jedoch rechtzeitig zurückgezogen hatten.

In den Morgenstunden des 10.11.1961 wurde beobachtet, daß aus den aufgemalten 3 Buchstabengruppen „DDR“ jeweils das erste D mit weißer Färbe überstrichen und nur noch dreimal „DR“ (= Deutsche Reichsbahn) zu lesen war.

4. Gegenüber den Angehörigen der alliierten Schutzmächte zeigten sich die Organe des Sowjetzonenregimes nur wenig zurückhaltender und versuchten bei jeder Gelegenheit, deren Rechte zum unkontrollierten Betreten bzw. Befahren des Sowjetsektors einzuschränken.
Trotz allem war jedoch erkennbar, daß sie es nicht zu schweren Zwischenfällen mit  evtl. militärischen Komplikationen kommen lassen wollten.

Am 22.10.1961 werden am Übergang Friedrichstraße der stellvertretende Chef der US-Mission Mr. A. Lightner, und seine Ehefrau nicht in den Sowjetsektor hineingelassen, weil sie es abgelehnt haben, sich auszuweisen. Von einer Gruppe bewaffneter amerikanischer Soldaten und 2 Jeeps begleitet, erzwingt Mr. Lightner danach die Einfahrt und passiert gegen 22.45 Uhr erneut und ohne militärische Begleitung den Übergang in Richtung Sowjetsektor.

Da sich diese Zwischenfälle im Laufe der nächsten Tage häuften, fuhren amerikanische Truppeneinheiten mit Panzern in der Friedrichstraße auf und sicherten z.T. unter militärischer Begleitung wiederholte Versuche von amerikanischen Zivilpersonen, unkontrolliert  den Grenzübergang zu erzwingen.

Durch diese amerikanischen Demonstrationen veranlaßt, fuhren am 27.10.1961 sowjetische Panzer am Grenzübergang Friedrichstraße auf, so daß sich erstmals amerikanische und sowjetische Panzer in Berlin gegenüberstanden.

Nach etwa 16 Stunden - die Weltpresse sprach von einer „zum Zerreißen gespannten Atmosphäre“ (die Polizei sah es nüchterner) - wurden im Laufe des 28.10.1961 die Panzer auf beiden Seiten wieder zurückgezogen. Von diesem Zeitpunkt an ist im Raum Friedrichstraße eine wesentliche Beruhigung der Lage eingetreten.

5. Folgende Gesamtübersicht zeigt im einzelnen Art und Vielzahl der seit 13.8.1961 erfolgten Übergriffe der Vopo usw.:

a) Schußwaffengebrauch
gezielt gegen Flüchtlinge:                                                                       61 Fälle
Warnschüsse (Feuerstöße aus MP, Schüsse aus Karabiner oder Pistole):  58 Fälle

Außerdem setzte am 9.11.1961, gegen 17.50 Uhr, in Frohnau, Oranienburger Chaussee 62, eine von Grepo abgeschossene Leuchtkugel auf einem privaten Tennisplatz das Dach eines unbewohnten Clubhausee in Brand. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3.000,— DM.

b) Getötete Flüchtlinge:

4 Personen durch Schußeinwirkung
1 Person auf der Flucht ertrunken
3 Personen im Zusammenhang mit der Flucht verstorben

c) In 283 Fällen würden ca. 923 Tränengaskörper von Vopo auf West-Berliner  Gebiet  geworfen.

d) In 57 Fällen erfolgte der Einsatz von Wasserwerfern bzw. die Anwendung von Wasser aus Hydranten gegen Ansammlungen auf West-Berliner Gebiet.

e) Schutzpolizeibeamte beobachteten die Festnahme von 272 Personen durch Vopo.

f) Durch die am 25.10.1961 unmittelbar an der Grenze der PI Neukölln, Tempelhof und Spandau in der SBZ von Grepo begonnenen Erdsprengungen zur Anlegung von Gräben entstanden an 19 Wohnhäusern Beschädigungen an den Dächern bzw. am Putz. Außerdem wurden 87 Fensterscheiben zerstört bzw. beschädigt.

6. Im Gegensatz zu vorstehender Aufstellung muß aber festgestellt werden, daß ein großer Teil der Vopo nicht bereit ist, willenloses Werkzeug des Sowjetzonenregimes zu sein. Unter dem Druck des Regimes wird zwar Dienst versehen, jedoch - wo immer möglich - menschliches Verhalten gezeigt.

So wurde z.B. beobachtet, daß Vopo keine oder nur ungenügende Anstalten trafen, um rechtzeitig erkannte Fluchtversuche zu verhindern. Oder aber es wird befehlsgemäß von der Schußwaffe Gebrauch gemacht, jedoch bewußt ungezielt geschossen.

Zusammengefaßt kann folgende Beurteilung über die an den Grenzen eingesetzten bewaffneten, kommunistischen Organe abgegeben werden:

Die kommunistischen Maßnahmen des 13.8.1961 und die in der Folgezeit von Vopo begangenen strafbaren Handlungen dürfen nicht dazu verleiten, jeden Angehörigen der „bewaffneten Organe“ mit dem Regime zu identifizieren. Dagegen spricht die hohe Zahl der Überläufer und der Fluchtwilligen.

Die jüngeren Angehörigen sind in dem Staatsgebilde der sog. DDR aufgewachsen, ständiger kommunistischer Propaganda und intensiver Politschulung (Erziehung zum Haß!) ausgesetzt und haben kaum oder gar keine Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gesellschaftsordnungen.

Diensteintritt für die Mehrheit der Angehörigen erfolgt unter Zwang oder nach Versprechungen, die später nicht erfüllt werden, wodurch Unzufriedenheit und innere Zwangslagen entstehen, die jedoch in dem diktatorischen System - notfalls mit Gewalt -unterdrückt werden.

Der überwiegenden Mehrheit von Zwangsverpflichteten stehen eine geringe Anzahl von überzeugten und fanatischen Kommunisten und eine größere Anzahl von Mitläufern gegenüber.

Mißtrauen und Unsicherheit gegenüber dem Kameraden werden bewußt gefördert durch die Existenz von meist unbekannten Verbindungsleuten zum sog. Ministerium für Staatssicherheit (MfS), häufige Versetzungen und ständigen Wechsel der Einsatzkräfte („kalter Einsatz“).

Vielfach vorhandenen Fluchtabsichten versucht man - außer durch Anwendung des verstehend aufgeführten Prinzips - entgegenzuwirken durch

Repressalien gegen Angehörige.

Schießbefehl an Offiziere und Mannschaften für den Fall der Flucht.
Verantwortlichkeit aller für alle (Kollektivschuld),
hohe Strafen,
Verbreitung von Lügen (Mißhandlungen bei der „Stupo“,
Unterlassung des Ausfliegens in die Bundesrepublik
Zwang zur Agententätigkeit,
Auslieferung an die Fremdenlegion,
Abschieben in den Sowjetsektor von Berlin oder in die SBZ).

Zu berücksichtigen ist ferner, daß die Fluchtmöglichkeiten gegenwärtig durch die Sperrmaßnahmen wesentlich erschwert sind.

Trotzdem sind seit den 13.8.1961 geflüchtet und haben sich auf Polizeidienststellen gemeldet:

60 Vopo,
5 Trapo,
91 Grepo,
2 Argehörige des AZKW,
5 Angehörige der Betriebskampfgruppen,
2 NVA

somit bis 13.11.1961 insgesamt 165 Angehörige der bewaffneten Organe der „DDR“.

In Kenntnis dieser Tatschen haben alle West-Berliner Polizisten die Anweisung, Kontakte mit Vopo Aufzunehmen, wo immer sie sich anbieten. Diese Anweisung erstreckt sich auf Durchführung sachlicher Gespräche, Anbieten von Zigaretten und Zeitungen oder sonstigem sachlichen Informationsmaterial.

 

IV. Gegenmaßnahmen

 

1. Nach den rigorosen Sperrmaßnahmen des Sowjetzonenregimes mußte sich der schutzpolizeiliche Einsatz darauf konzentrieren, die zu Hunderten an die Sektor- und Zonengrenze strömenden West-Berliner unter Kontrolle zu halten, um schwerwiegende Zwischenfälle zu verhindern.

Schwerpunkte in den ersten Tagen: Raum Brandenburger Tor und Potsdamer Platz.

Hier bildeten sich am 13.8.1961 starke Ansammlungen von Bürgern, die erregt gegen die Errichtung der Grenzsperren protestierten, sie teilweise einrissen und gegen die Organe des Sowjetzonenregimes eine drohende Haltung einnahmen. Als der Zustrom zum Brandenburger Tor und Potsdamer Platz auch während des 14.8.1961 unverändert anhielt und sich die Lage für den einzelnen sowie die aufgebrachte Menge - nicht zuletzt durch das rücksichtslose Vorgehen der Vopo - lebensbedrohend entwickelte, wurde das gesamte Gebiet durch Schutzpolizeibeamte geräumt und vom Kemperplatz in nördlicher Richtung ein ca. 200 m westlich des sowjetischen Ehrenmals verlaufender Sperrgürtel gezogen.
Hierbei konnten sich am Abend des 14.8.1961 auf der Straße des 17. Juni Teile der II. Abteilung Bereitschaftspolizei im harten Einsatz gegen West-Berliner Rowdys bewähren.

Die Sperrzone mußte auch während der folgenden Zeit – im wesentlichen bis zum heutigen Tage – aufrecht erhalten werden.

Weitere Schwerpunkte bildeten sich bald in den Bezirken Reinickendorf (Klemkestraße, S-Bahnhöfe Schönholz und Wilhelmsruh), Wedding (Bernauer Straße), Kreuzberg (Friedrichstraße, Moritzplatz, Oberbaumbrücke), Neukölln (Harzer Straße, Bouchestraße, Lohmühlenbrücke).

Ursachen hierfür waren:

Ansammlungen von einzelnen Personen oder Menschengruppen auf beiden Seiten der Grenze, die ihren Angehörigen oder Bekannten zuwinkten und dadurch Reaktionen bei der Vopo auslösten, die wiederum zu berechtigten, aber meist unbesonnenen Protesthandlungen, z.T. sogar zu gefährlichen Massenerscheinungen (Steinwürfe, Niederreißen der Sperren pp.) auf West-Berliner Seite führten.

In gleichem Maße riefen

das provozierende Auftreten der Vopo sowie der nicht weniger provokatorische Einsatz der kommunistischen Lautsprecher im Grenzgebiet, der von östlicher Seite durchgeführte Ausbau der Grenzsperren und die Räumungsaktionen ähnliche Massenreaktionen hervor.

Hierzu kamen die täglich unter lebensgefährlichen Umständen West-Berliner Gebiet erreichenden Flüchtlinge, daß von West-Berliner Seite lebhaft begrüßte Auftreten der alliierten Schutzmächte an der Grenze, Ansammlungen von neugierigen West-Berlinern, die - angeregt durch ausführliche Berichterstattung in Presse und Rundfunk - ihr Ausflugsziel an die Mauer oder den Stacheldraht verlegten (alle Aufrufe des Senats und aufklärenden Artikel in der Tagespresse, die Sektor- und Zonengrenze nicht als Ausflugsziel zu betrachten, hatten nur wenig Erfolg), aber auch rowdyhaftes und provozierendes Verhalten einzelner West-Berliner.

Mit diesen ständigen Quellen für Unruhen an größtenteils vorher nicht zu bestimmenden, beinahe täglich wechselnden Orten mußte sich die Schutzpolizei z.T. mit unpopulären Maßnahmen immer wieder auseinandersetzen.

Da polizeiliche Gegenmaßnahmen an der Sektor- und Zonengrenze nur mit starken Polizeikräften erfolgreich durchgeführt werden konnten und mit einer Verbesserung der Lage zunächst nicht zu rechnen war, wurde am 15.8.1961, 08.00 Uhr, für Schutz- und Bereitschaftspolizei „Große Alarmstufe“ angeordnet.

Neben dem Schwerpunktauftrag „Grenzsicherung“ mußte auch der normale polizeiliche Aufsichtsdienst wahrgenommen werden. Kurzfristig angekündigte Besuche prominenter Persönlichkeiten aus aller Welt und zahlreiche damit im Zusammenhang stehende Veranstaltungen erforderten einen weit über den üblichen Rahmen hinausgehenden Kräftebedarf.

Aus der Vielzahl der Besuche und Veranstaltungen seien nur folgende erwähnt:

14.8.1961

Bundestagepräsident Dr. Gerstenmaier in Berlin

16.8.1961

Großkundgebung der Berliner Bevölkerung auf dem Rudolph-Wilde-Platz gegen die Willkürmaßnahmen des Sowjetzonenregimes (ca. 300 000 Personen)

19.8.1961

treffen der „amerikanische Vizepräsident Johnson und General Clay in Berlin ein. Auf der Fahrt zum Rathaus Schöneberg werden sie von etwa 500 000 Berlinern begrüßt, auf dem Rudolph-Wilde-Platz finden sich etwa 300 000 zu einer erneuten Kundgebung ein.;

20. 8.1961

Zur Verstärkung der amerikanischen Streitkräfte in Berlin entsendet die US-Armee eine 3. Kampfgruppe, die über die Autobahn in den Nachmittagsstunden Berlin erreicht und anläßlich einer Stadtrundfahrt von Tausenden von Berlinern begrüßt wird.

22.8.1961

Bundeskanzler Dr. Adenauer in Berlin

30. / 31.8.1961

Bundespräsident Dr. Lübke in Berlin

Darüber hinaus beanspruchten zusätzlich die vom Senat im Zusammenhang mit dem östlichen Vorgehen getroffenen Gegenmaßnahmen die Heranziehung von Polizeikräften, z.B. als

in den Nachmittagsstunden des 17.8.1961 der DGB die Bevölkerung aufforderte, nicht mehr die S-Bahn zu benutzen, und es hierbei zu Ansammlungen von Diskussionsgruppen an fast allen Bahnhöfen kam,

am 18.8.1961 die West-Berliner Zweigbüros des ADN und der „Berliner Zeitung“ polizeilich geschlossen wurden,

am 24.8.1961 an den 7 Sektorgrenzübergängen ein Personenkontrolldienst vom Senat eingerichtet wurde mit dem Auftrag, die aus dem Sowjetsektor kommenden Personen zu überprüfen und sie zurückzuweisen, wenn ihr Aufenthalt in West-Berlin unerwünscht war,

in den Abendstunden des 24.8.1961 die polizeiliche Schließung und Versiegelung der Geschäftsstelle der SED-Landesleitung und von 13 Kreisgeschäftsstellen der SED sowie der Geschäftsstellen des FDGB und der FDJ erfolgten.

Am 18.8.1961 wurden erstmals, dann täglich, Lautsprecherwagen des Senats an Sektor- und Zonengrenze eingesetzt, um Nachrichtensendungen in das sowjetisch besetzte Gebiet zu übertragen. Als dieses „Studio am Stacheldraht“ [SaS*] schnell seine politische Ausstrahlungskraft bewies, bewarfen Vopo diese Lautsprecherwagen immer wieder mit Tränengaskörpern, so daß ständiger Schutz durch Polizeikräfte gestellt werden mußte.

Trotz dieser Beanspruchung fand am 10.9.1961 die „Große Polizeischau 1961“
unter dem Motto „Und dennoch: Berlin Hauptstadt Deutschlands“ vor 100 000 Zuschauern im Olympiastadion statt.

Sie hatte niemals größere politische Bedeutung als gerade zu diesen Zeitpunkt.

 

3. Um am Brandenburger Tor und Potsdamer Platz über ausreichende Kräfte verfügen zu können, verstärkte das Kommando der Schutzpolizei ab 21.8.1961 zunächst die ehem. Reichstagswache (jetzt „Wache Brandenburger Tor“) und richtete am Potsdamer Platz eine neue Polizeiwache ein.

Ab 11.9.1961 wurde der bisherige Posten- und Streifendienst der Schutzpolizei an Sektor- und Zonengrenze neu geregelt. Durch die Errichtung der „Mauer“ und des Stacheldrahts entsprach die bisher bewährte, nunmehr zu starre Einsatzform nicht mehr den taktischen Erfordernissen. Es galt, den Grenzeinsatz beweglicher zu gestalten und das Netz der Polizei-Stützpunkte  zu  verdichten, um Übergriffe und Ausschreitungen weitestgehend zu verhindern.

Folgende zusätzliche Stützpunkte wurden in diesem Zusammenhang neu eingerichtet:

Reinickendorf        Klemkestraße und Wilhelmsruher Damm
Wedding               Bösebrücke und Chausseestraße
Kreuzberg             Friedrichstraße und Moritzplatz
Neukölln               Sonnenallee, Ernst-Keller-Brücke und Naturschutzwäldchen.

Zur Unterbringung der Polizeibeamten in den Stützpunkten wurden von den Notstandszügen der Bereitschaftspolizei winterfeste Baracken errichtet bzw. an einigen Stellen (Potsdamer Platz, Friedrichstraße, Moritzplatz) leerstehende Läden oder Wohnungen abgemietet,

In die Grenzsicherungsmaßnahmen wurden auch die Verkehrstaffeln mit dem Auftrag  einbezogen, Teile ihrer motorisierten Verkehrsbereitschaften im wesentlichen zwischen den einzelnen Stützpunkten zum Streifendienst einzusetzen.

Seit dem 20.9.1961 findet planmäßig zur Unterstützung und Entlastung der  bisher im Grenzdienst eingesetzten Kräfte der Schutzpolizei die Bereitschaftspolizei (aus jeder Abteilung Teile der jeweiligen Alarmbereitschaft) Verwendung.

Ihr Erscheinen im Grenzraum wurde aufmerksam von den östlichen Organen registriert.

Am 22.9.1961 erlebten die jungen Bereitschaftspolizisten den ersten schweren Grenzzwischenfall, als Vopo in den Mittagsstunden in der Bernauer Straße auf eine flüchtende Frau schossen, die Polizeibeamten zur Abwehr der ihr drohenden Lebensgefahr ihre Pistolen ziehen mußten, 3 Tränengaskörper der Vopo entgegenwarfen und dadurch die Flucht sicherten.

Ein weiterer schwerer Grenzzwischenfall ereignete sich am 4.10.1961, gegen 20.00 Uhr, in der gleichen Straße, als  Vopo auf zwei Flüchtlinge schossen. Dabei schlugen 10 - 15 Karabiner- und  MP-Schüsse auf Gehweg und Fahrbahn der Bernauer Straße ein, wo sich Feuerwehrleute, Polizeibeamte und zahlreiche Schaulustige befanden. Als Gegenmaßnahme und zur Beseitigung der durch den Schußwaffengebrauch der Vopo für diesen Personenkreis hervorgerufenen Lebensgefahr gaben die Polizeibeamten insgesamt 28 Schüsse aus ihren Dienstpistolen ab, durch die 1 Vopo vermutlich verletzt wurde.

(Bei diesem Zwischenfall wurde ein Flüchtling von Vopo festgenommen, der andere [Bernd Lünser*] verfehlte beim Sprung vom Dach das aufgespannte Sprungtuch der Feuerwehr und verunglückte tödlich. Siehe auch Seite 8).

Nachdem Vopo in 2 Fällen im U-Bahntunnel am Moritzplatz die Sektorgrenze überschritten hatten und etwa 80 nach West-Berlin eingedrungen waren, werden seit dem 9.10.1961 die in den Sowjetsektor führenden Tunnel (4 U- und 1 S-Bahntunnel) ständig überwacht.

Da die zahlreichen Übergriffe der Organe des Sowjetzonenregimes nicht merkbar abnahmen und erkennen ließen, daß man sich sogar Ordnungsbefugnisse auf West-Berliner Hoheitsgebiet anmaßte, wurden zu ihrer Eindämmung bzw. Verhinderung die an der Sektor- und Zonengrenze eingesetzten Polizeibeamten am 23.10.1961 mit MP und Tränengaswurfkörpern ausgerüstet. Seitdem werden alle von östlicher Seite geworfenen Tränengas- oder Rauchkörper mit der gleichen Anzahl von westlicher Seite erwidert. Diese Maßnahme hat sich positiv auf Bevölkerung und eingesetzte Polizeibeamte ausgewirkt und dazu beigetragen, den Übermut der Vopo an der Grenze zu dämpfen.

Außerdem wurde die gesamte Schutzpolizei in diesen Tagen einheitlich mit amerikanischen M1-Gewehren ausgerüstet.

Mauer und Sichtblenden zwangen besondere Beobachtungspunkte im Grenzverlauf festzulegen, von denen aus Einsicht in das Geschehen jenseits der Grenze möglich ist. Hier haben die Notstandszüge der Bereitschaftspolizei in schneller und gründlicher Arbeit überall dort, wo es erforderlich war, Hochtritte, Podeste, Leitern und Hochsitze gebaut und damit den Grenzinspektionen geholfen, den Dienst an der „Mauer“ nunmehr noch wirksamer durchführen.

Auf Antrag des Kommandos der Schutzpolizei wurden mit tatkräftiger Unterstützung des Nachrichtentechnischen Amtes und der Bundespost an allen taktisch wichtigen Grenzpunkten ca. 60 Fernsprechzellen zusätzlich geschaltet, so daß es den Streifen und Posten möglich ist, nahezu von  jeder Stelle der Sektorengrenze auf schnellstem Wege ihre Beobachtungen und  Meldungen weiterzugeben.

Am 30.10.1961 verdrahteten Angehörige der Notstandszüge der Bereitschaftspolizei auf Anweisung der britischen Militärregierung den Hindenburgplatz in Verlauf der Sektorgrenze auf West-Berliner Seite mit S-Rollen und erhöhten hierdurch wesentlich die Sicherheit an dieser besonders exponierten und „heißen“ Stelle der Sektorgrenze.

Seit dem 1.11.1961 kontrollieren Schutzpolizeikräfte die Insassen von CD- und CC-Fahrzeugen. Alle nach West-Berlin einfahrenden oder West-Berlin verlassenden Fahrzeuge mit CD- oder CC-Zeichen worden von den Grenzposten der Schutzpolizei an allen Grenzübergängen angehalten und die Ausweispapiere der Insassen überprüft. Befindet sich ein sowjetischer Staatsbürger in Zivil in einem solchen Fahrzeug, vergewissert sich der von der Polizei hinzugezogene alliierte Offizier durch einen Blick auf die Papiere, daß sie den Eigentümer als sowjetischen Staatsbürger ausweisen. Sowjetische Fahrzeuge werden von der Polizei nicht angehalten.

 

4. An der Sektor- und Zonengrenze sind ständig insgesamt ca. 500 Polizeibeamte eingesetzt.

 

5. Auch die alliierten Schutzmächte blieben nicht untätig Kraft ihrer Verantwortung für die Sicherheit der Stadt nahmen sie mit Teilen ihrer Streitkräfte ab 23.8.1961 in allen drei Sektoren einen ständigen Posten- und Streifendienst im Grenzgebiet auf und trugen hierdurch wesentlich zur moralischen Stärkung der West-Berliner Bevölkerung bei.

Britische Soldaten übernahmen u.a. in diesem Zusammenhang eine zwar weniger militärische, dafür aber um so menschlichere Aufgabe: Als Vopo einem 12jährigen Schüler aus der Exklave Eiskeller die Fahrt von dort zur Schule nach Spandau verwehrten, begleiteten sie ihn täglich auf dem Schulweg, der einige 100 auf einem schmalen, noch zu West-Berlin gehörenden Weg mitten durch die Zone hindurchführte.

Am 19.9.1961 traf General Clay als Sonderbotschafter in Berlin ein. Bereits 2 Tage später flog er mit einem Hubschrauber nach Steinstücken, um sich über die besonderen Probleme dieser Exklave zu informieren.

In der Zeit nach dem 12.8.1961 war Steinstücken immer wieder Ziel von Sowjetzonenflüchtlingen, da ihnen der Landweg, der nur von Bewohnern Steinstückens benutzt werden darf, nicht zur Verfügung stand, wurden sie auf eigenen Wunsch mehrfach mit amerikanischen Hubschraubern nach West-Berlin ausgeflogen.

Französische Soldaten sicherten am 28.9.1961, gegen 16.30 Uhr, in Wittenau, am Wilhelmsruher Damm, die Flucht von 4 Personen aus dem Sowjetsektor. Als diese beim Durchkriechen der Stacheldrahtsperren von der Vopo beschossen wurden, fuhr ein französischer Schützenpanzer vor. Die französischen Gewehre richteten sich drohend auf die Vopo, die daraufhin das Feuer einstellten. Unverletzt erreichten die Flüchtlinge West-Berliner Gebiet.

 

6. Für die Polizeibeamten ergaben sich aus der Existenz der „Mauer“ und ihre Auswirkung auf nahezu alle Lebensbereiche starke physische und seelische Belastungen.
Um nicht den Anschein zu erwecken, daß die lautstark vom kommunistischen Regime geforderte 100 m-Grenze, innerhalb der sich auf West-Berliner Seite nach östlicher Vorstellung niemand aufhalten sollte, respektiert wird, waren die Polizeibeamten angewiesen, die Bevölkerung so nahe wie möglich an die Grenze heranzulassen und etwa noch vorhandene Kontakte mit den Menschen jenseits der Grenze nicht zu unterbinden.
Oft genug gerieten hierbei die menschlichen Gefühle der Beamten mit der politischen Notwendigkeit und dem polizeilichen Sicherheitsbedürfnis in Konflikt, wenn sich Gefahrensituationen durch das herausfordernd zynische Verhalten der Vopo und Funktionäre, die Rücksichtslosigkeit, mit der sie Tränengas-, Rauchkörper und Steine in die Menge warfen, und durch die Anwendung ihrer Schußwaffen entwickelten.

Um schwerwiegende Zwischenfälle zu verhüten, mußten die Beamten vielfach in derartigen Situationen gegen die eigenen Bürger vorgehen, die sich zum großen Teil in echter und verständlicher Empörung gegen die kommunistische Willkür gewandt hatten. Da es sich hierbei um unpopuläre, gewissermaßen mit „verkehrter Front“ durchgeführte Maßnahmen handelte, fanden sie bei dem betroffenen Teil der Bevölkerung nur wenig Verständnis. Das um so weniger, wenn sich unter ihnen Personen befanden, die aus reiner Neugierde, Sensations- und Abenteuerlust herbeigeströmt waren und sich nun in ihren Erwartungen getäuscht sahen.

Alle derartigen Einsätze gegen die eigene Bevölkerung verlangten von den Polizeibeamten ein Höchstmaß von Fingerspitzengefühl und nüchterner Sachlichkeit. Auch durch Beschimpfungen, wie „Schlimmer als die Vopo!“ oder „Feiglinge“ u.a., durften sich die Beamten nicht zu impulsiven Handlungen hinreißen lassen. Das war besonders belastend, wenn Vopo bei Fluchtversuchen rücksichtslos von ihren Waffen Gebrauch machten und oftmals Flüchtlinge kurz vor Erreichen der rettenden West-Berliner Grenze auf eigenem „Hoheitsgebiet“ abschossen oder festnahmen.

In Kenntnis dieser schwierigen Lage wurde vom Kommando der Schutzpolizei wiederholt und mit besonderem Nachdruck als ständiges Leitmotiv für das Verhalten der Polizei an der Grenze das Stichwort „Besonnenheit“ ausgegeben und nur so die vielfach hektisch erregte Menschenmenge unter Kontrolle gehalten, ihren leidenschaftlichen Aufforderungen zum „Zurückschießen“ widerstanden und somit Schlimmstes verhütet.

Daß das Gesamtverhalten der Polizei in dieser schweren Zeit trotz gelegentlicher örtlicher Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten die Anerkennung des besonnenen Teils der Bevölkerung und der Presse fand, mag nachstehender Zeitungsausschnitt aufzeigen:

„Berliner Morgenpost“ vom 10.10.1961

Das Lied vom braven Mann

pp.
Wir haben Dank zu sagen unseren Polizisten. Sie haben zwar eine Pistole - keine Maschinenpistole und Gewehre wie die KZ-Wächter jenseits der Mauer - aber sie dürfen die Pistole nicht benutzen, wenn zwei Meter von ihnen entfernt, auf Ostberliner Gebiet, unmittelbar vor ihren Augen, deutsche Brüder und Schwestern, die in die Freiheit fliehen wollen, zusammengeschossen werden.

Was muß in Polizeileuten Vorgehen, wenn ein Flüchtling sich Meter für Meter durch die Spree an das rettende Ufer herankämpft und dann, wenige Schwimmzüge fehlen nur noch, aus kürzester Entfernung von „Volkspolizisten“ abgeschossen wird wie auf dem Schießstand? Was muß dieser Westberliner Polizist fühlen, wenn er die erregten Schmährufe seiner Mitbürger hört, die von ihm Taten verlangen, die er nicht begehen darf?

Wir zollen diesen Polizisten Achtung, wenn sie gegen das Aufbäumen des eigenen Herzens, gegen den so verständlichen Schrei nach Vergeltung sich der Disziplin des Gesetzes unterordnen. Wir sollten daran denken, wenn Polizisten entlang der Sektorengrenze uns zum Weitergehen auffordern und Menschenansammlungen zerstreuen. Wir sollten daran denken, daß unsere Polizisten immer zu jeder Stunde an einer Willkürgrenze stehen, an der in diesen gefährlichen Wochen ausreichend gerüstete Kommandos der Westalliierten stehen sollten, die, so oft das Herr Ulbricht auch bestreitet, für Frieden und Sicherheit West-Berlins nach wie vor verantwortlich sind.

Unsere Polizisten versehen im Drama, dieser Tage ein ebenso gefährliches wie undankbares Amt. Danken wir den braven Männern durch unsere Einsicht!

 

7. Die im Vergleich zu den militärisch bewaffneten Vopo anfänglich unterlegene Waffenausrüstung der West-Berliner Polizei hat sich nicht negativ auf die Moral der Polizeibeamten ausgewirkt.
War es doch den meisten Beamten klar, daß die Bewaffnung der Vopo sich nicht gegen West-Berlin, nicht gegen die Polizei richtete, sondern ausschließlich gegen die eigene Bevölkerung.

Das Bild des waffenstarrenden Volkspolizisten auf der einen Seite und des für den normalen Streifendienst ausgerüsteten West-Berliner Polizeibeamten auf der anderen Seite der Mauer hat seinen Eindruck in der Weltöffentlichkeit nicht verfehlt und den Unterschied zwischen Rechtsstaat und Diktatur sichtbar demonstriert.

Ernste Probleme ergaben sich aus der Frage, ob und wann bei Grenzzwischenfällen von der Waffe Gebrauch gemacht werden darf. Um zu verhüten, daß ein unberechtigter Schußwaffengebrauch schwerwiegende Folgen nach sich zieht, bemühte sich das Kommando der Schutzpolizei als Kommentierung der nach wie vor gültigen Waffengebrauchsbestimmungen aus  dem Jahre 1949 zusätzliche Richtlinien herauszugeben.

Hierin heißt es:

Der Gebrauch der Schußwaffe bleibt letztes Mittel!

Er ist nur da gerechtfertigt, aber auch erforderlich, wo unmittelbar an der Grenze östliche Sicherheitskräfte unter den Augen der West-Berliner Polizei Verbrechen - meist gegen Flüchtlinge - mit der Waffe begehen, den Schußwaffengebrauch als erste ausgelöst haben und West-Berliner Polizisten und Bürger dadurch an Leib und Leben bedrohen.

Für die Anwendung der seit dem 23.10.1961 an die Beamten im Grenzdienst ausgegebenen MP wurde einengend angeordnet, daß grundsätzlich erst Warnschüsse abzugeben sind, ehe gezielt geschossen werden darf. Wegen der Bedeutung, die das Kommando der Schutzpolizei einem evtl. Waffengebrauch an den Grenzen beimißt, wurden diese Formulierungen als Merkblatt, das ständig mitzuführen ist, an alle Polizeibeamten herausgegeben.

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, daß trotz nunmehr stärkerer Bewaffnung ein unberechtigter Schußwaffengebrauchauf Westberliner Seite bisher nicht erfolgt ist.

 

8. Am 20.8.1961 konnte die „Große Alarmstufe“ aufgehoben werden.

Der Entwicklung der Lage Rechnung tragend, aber auch um einen unnötigen Kräfteverschleiß zu vermeiden, wurden die weiterhin erforderlichen Alarmstufen, von denen nur noch Einsatzkommandos und Bereitschaftspolizei betroffen waren, laufend abgebaut.

 

V. Schlußbetrachtung

 

Wenn alle Aufgaben und Schwierigkeiten in zufriedenstellender Weise bisher gemeistert werden konnten, so ist das neben der zielbewußten Führung, der kameradschaftlichen und vertrauensvollen Zusasammenarbeit mit den alliierten Schutzmächten, dem in der Vergangenheit geformten Ausbildungsstand der Polizei, vor allem dem unbekannten Wachtmeister zu verdanken, der - durch die „bewegte Berliner Nachkriegsgeschichte in besonderem Maße gereift - oft auf sich allein gestellt seine Bewährung bestanden hat.

Die Leistungen der Schutz- und Bereitschaftspolizei in diesen Tagen fanden in der breiten Öffentlichkeit vollste Anerkennung.

Der Senator für Inneres brachte dies in einem an alle Polizeibeamten gerichteten Schreiben mit folgenden Worten zum Ausdruck:

„Ich weiß, welches Maß von Bereitschaft, welche Unermüdlichkeit, welche Zuverlässigkeit und auch welche physische Beanspruchung in den hinter uns liegenden Tagen und Nächten von jedem einzelnen von Ihnen gefordert worden sind.

Was mich jedoch am meisten bewegt hat, war die Tatsache, daß Sie alle bei Ihrem polizeilichen Dienst stets auch den Menschen herausgekehrt und ein vorbildliches Beispiel jener Verbindung von Herz und Verstand geliefert haben, das uns Berlinern in den hinter uns liegenden Jahren so viel Achtung in der Welt eingebracht hat. Die Tage nach dem 13. August gehören uneingeschränkt zu den Ruhmesblättern in der an großen Leistungen gewiß nicht armen Geschichte der Berliner Polizei.“

Dienstag, 14.11.1961

Der Polizeibericht meldet:

„An Sektor- und Zonengrenze keine besonderen Vorkommnisse.

Länge der Mauer:                                  22 km

Länge des Stacheldrahtes (einfach)
                      im Sowjetsektor:             33 km
                     in der Sowjetzone:            97 km

Der Ausbau der Grenzsperren durch Vopo dauert an.“

Mittwoch, 15.11.1961

Im Namen des Herrn Bundespräsidenten werden der Berliner Polizei für ihren Einsatz nach dem 13.8.1961 39 Auszeichnungen (Bundesverdienstkreuze bzw. Medaillen verliehen.

 

Unterschrift
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* Hinzufügungen durch Ralf Gründer
Quelle: Polizeihistorische Sammlung Berlin. Digitalrepro vom Original, OCR, Textbearbeitung und screengerechte Darstellung Ralf Gründer.