Den Angeschuldigten wird folgendes zur Last gelegt:

In Ausübung ihrer vorgenannten politischen Ämter, insbesondere als Mitglieder des in Strausberg bei Berlin tagenden Nationalen Verteidigungsrates (NVR), eines selbstständigen, in der Verfassung der DDR verankerten obersten kollektiven Führungsorgans der Landesverteidigung, das militärische Kommandogewalt über alle bewaffneten Kräfte der DDR ausübte, waren die Angeschuldigten maßgeblich an der Errichtung bzw. dem nachfolgenden Ausbau der Grenzsperranlagen zur Bundesrepublik Deutschland in ihren damaligen Grenzen und dem Westteil Berlins am bzw. nach dem 12. August 1961 beteiligt.

Am 12. August 1961 ordnete der Angeschuldigte Honecker als Sekretär des NVR und Sekretär für Sicherheitsfragen beim Zentralkomitee der SED an, die Grenzanlagen um Berlin (West) und die Sperranlagen zur Bundesrepublik Deutschland auszubauen, um ein Passieren unmöglich zu machen. Diese Entscheidung trugen die Angeschuldigten Mielke und Stoph als Mitglieder des NVR mit. Der Angeschuldigte Stoph nahm am Abend des 12. August 1961 die erforderlichen Einweisungen in die bevorstehenden Maßnahmen vor.

Dementsprechend wurden in den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 die Sperranlagen errichtet, wobei die Grenzposten in der Folgezeit verpflichtet waren, auf Flüchtlinge auch mit tödlicher Wirkung zu schießen.

In der Folgezeit liefen bei dem Angeschuldigten Honecker Informationen über erfolgreiche sogenannte Grenzdurchbrüche von Ost nach West ein.

Darauf ordnete der Angeschuldigte Honecker am 20. September 1961 im Beisein des Angeschuldigten Mielke an, gegen „Verräter und Grenzverletzer“ die Schußwaffe anzuwenden und ein Beobachtungs- und Schußfeld in der Sperrzone zu schaffen.

In den nachfolgenden Sitzungen legte der NVR unter Beteiligung der Angeschuldigten fest oder bestätigte durch widerspruchslose Erörterung und Zustimmung zu Grenzsicherungsantrag, daß durch die Angehörigen der Grenzsicherungskräfte von der Schußwaffe gegenüber Flüchtenden auch mit tödlicher Wirkung Gebrauch zu machen sei und daß lebensgefährdende Minensperren zu errichten seien:

→ In der 8. Sitzung am 29. November 1961 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke, Stoph nach der Feststellung, daß 265 km innerdeutscher Grenze bereits vermint würden, beschlossen, bis zum 30. November 1962 weitere 551 km Drahtminensperren zu errichten sowie Sicht- und Schußfeld zu schaffen.

→ In der 10. Sitzung am 6. April 1962 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker und Mielke beschlossen, das Grenzsicherungssystem zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen weiter zu verbessern.

→ In der 11. Sitzung am 30. Mai 1962 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph erörtert, daß zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen die Räumung diverser Grundstücke sowie der weitere pioniertechnische Ausbau der Grenze zu erfolgen hätten.

→ In der 12. Sitzung am 14. September 1962 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph dem Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, in dem ausgeführt worden war, daß trotz wesentlicher Verwirklichung von Beschlüssen des NVR das Grenzsicherungssystem verbessert werden müsse und daß

„Grenzverletzer in jedem Fall als Gegner gestellt, wenn notwendig, vernichtet werden müßten“.

→ In der 14. Sitzung am 13. März 1963 wurden unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker und Mielke Vorschläge für die weitere Durchführung von Pioniermaßnahmen an der Staatsgrenze West zustimmend zur Kenntnis genommen.

→ In der 15. Sitzung am 13. Juni 1963 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph u.a. der Abriß bzw. die Räumung bestimmter Gebäude, die „als Unterschlupf für Grenzverletzer und andere Verbrecher dienen“, festgelegt.

→ In der 16. Sitzung am 20. September 1963 nahmen u.a. die Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph einen Bericht über mangelhafte Schießausbildung und das „Nicht-Treffen-Wollen“ durch Grenztruppenangehörige zum Anlaß, u.a. die Angeschuldigten Honecker und Mielke zu beauftragen, die Ergebnisse der geführten Aussprache hinsichtlich der Intensivierung der politisch-ideologischen Arbeit und der Schießausbildung sowie des weiteren pioniertechnischen Ausbaus der Grenze in einem Beschluß zusammenzufassen und dem Vorsitzenden des NVR zur Bestätigung vorzulegen.

→ In der 17. Sitzung am 14. Dezember 1963 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker und Mielke eine von dem Minister des Innern und dem Minister für Nationale Verteidigung vorgelegte „Einschätzung“ zur Kenntnis genommen und ein Katalog von Grundsätzen für die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an der Grenze nach „Westdeutschland“ bestätigt.

→ In der 20. Sitzung am 29. Oktober 1964 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker und Mielke beschlossen, den Minister für Nationale Verteidigung sowie den Minister des Innern zu beauftragen, entsprechend der vorangegangenen Aussprache, die sich auf die bisher geringe Wirksamkeit von Minensperren bezogen hatte, die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung einer festen Ordnung im Grenzgebiet zu veranlassen.

→ In der 23. Sitzung am 18. Juni 1965 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke und Stoph beschlossen, daß der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei und der Minister für Nationale Verteidigung Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im Grenzgebiet zu veranlassen hätten.

→ In der 36. Sitzung am 23. Oktober 1969 stimmten u.a. die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Stoph und Keßler einem Vorschlag, der u.a. Festlegungen der Hauptaufgaben der Grenztruppen, nämlich „Grenzdurchbrüche“ nicht zuzulassen, und den pioniertechnischen Ausbau kontinuierlich fortzusetzen, enthielt, im Prinzip zu.

→ In der 41. Sitzung am 14. Juli 1972 nahmen die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Keßler, Streletz und Albrecht einen Bericht des Ministers für Nationale Verteidigung zustimmend zur Kenntnis, der den weiteren pioniertechnischen Ausbau der Grenze durch Errichtung von Streckmetallzäunen zur Anbringung der richtungsgebundenen Splittermine sowie der Schaffung von Sicht- und Schußfeld entlang der Grenzsicherungsanlagen vorsah.

Die Angeschuldigten beschlossen nach Erörterung der Lage an der Grenze, den Minister für Nationale Verteidigung zu beauftragen, gemeinsam mit dem Minister für Staatssicherheit und dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei die

„Sicherheit und Ordnung an der Staatsgrenze der DDR zur BRD und WESTBERLIN entsprechend den gefaßten Beschlüssen konsequent durchzusetzen.“

→ In der 45. Sitzung am 3. Mai 1974 nahmen die Angeschuldigten Honecker,Mielke, Stoph, Streletz und Albrecht einen Bericht des Angeschuldigten Keßler über die Lage an der Grenze entgegen. In der anschließenden Aussprache legte der Angeschuldigte Honecker u.a. dar:

„- Der pioniermäßige Ausbau der Staatsgrenze muß weiter fortgesetzt werden

- überall muß ein einwandfreies Schußfeld gewährleistet werden

- nach wie vor muß bei Grenzdurchbruchsversuchen von der Schußwaffe rücksichtslos Gebrauch gemacht werden, und es sind die Genossen, die die Schußwaffe erfolgreich angewandt haben, zu belobigen - an den jetzigen Bestimmungen wird sich diesbezüglich weder heute noch in Zukunft etwas ändern.“

Dem Bericht und den mündlichen Ausführungen stimmten die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Stoph, Keßler, Streletz und Albrecht durch Beschluß zu.

→ In der 50. Sitzung am 18. November 1976 stimmten die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Keßler, Streletz und Albrecht einem vom Angeschuldigten Keßler erarbeiteten und erstatteten Bericht über die Lage an der Grenze durch Beschluß zu, in dem der Angeschuldigte Keßler vorgeschlagen hatte, die Effektivität der eingesetzten Kräfte und Mittel der Grenztruppen zu erhöhen und den pionier- technischen Ausbau der Grenze zielgerichtet fortzuführen.

→ In der 52. Sitzung am 30. September 1977 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke, Stoph, Reßler und Streletz der Minister für Nationale Verteidigung beauftragt, Maßnahmen zur Erhöhung der Effektivität der Grenzsicherung, insbesondere zum Ausbau der Minensperren, vorzunehmen.

→ In der 62. Sitzung am 21. November 1980 stimmten die Angeschuldigten Honecker, Mielke, Keßler und Streletz dem Entwurf des am 01. Mai 1982 in Kraft getretenen Grenzgesetzes, das eine Regelung über den Schußwaffeneinsatz gegen Flüchtlinge an der Grenze enthielt, zu und beauftragten den Minister für Nationale Verteidigung, das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen.

Ferner wurde der weitere Ausbau der Grenzanlagen mit Erd- und Splitterminen beschlossen.

→ In der 67. Sitzung am 1. Juli 1983 wurde unter Teilnahme der Angeschuldigten Honecker, Mielke, Stoph, Keßler, Streletz ,y und Albrecht der Minister für Nationale Verteidigung durch Beschluß beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen für den j weiteren pionier- und signaltechnischen Ausbau der „Staatsgrenze der DDR zur BRD und zu Berlin (West)“ festzulegen.

In Durchführung der vom NVR gefaßten Beschlüsse wurden die Sperranlagen zur Bundesrepublik Deutschland in ihren damaligen Grenzen und dem Westteil Berlins fortlaufend mit dem Ziel absoluter Unüberwindlichkeit für Fluchtwillige in der Weise ausgebaut und unterhalten, daß an großen Teilen der Grenze zu Westdeutschland Erd- und Splitterminen verlegt bzw. installiert wurden und daß die an dieser Grenze und an der Grenze um Berlin (West) postierten Grenzsicherungskräfte den Befehl hatten, den „Grenzverletzer“ ggfs. mit der Schußwaffe tödlich zu treffen, nach dem damaligen Sprachgebrauch der DDR, zu vernichten.

Durch Grenzposten wurden deshalb seit 1961 an der Berliner Mauer bei Fluchtversuchen nach Berlin (West) u.a. die nachbenannten Personen erschossen, wobei die Schützen beim Waffeneinsatz den Tod der Flüchtenden als mögliche Folge ihres Handelns zumindest billigend in Kauf nahmen:

1. Am 14. Oktober 1961 |› Werner Probst, 24 Jahre, schwimmend im Bereich der Schillingbrücke

2. Am 18. April 1962 |› Klaus Brueske, 23 Jahre, am Grenzübergang Heinrich-Heine-Straße

3. Am 29. April 1962 |› Horst Frank, 19 Jahre, im Grenzgebiet Berlin-Schönholz, Kleingartenanlage Schönholz

4. Am 17. August 1962 |› Peter Fechter, 18 Jahre, an der Zimmer-/Charlottenstraße

5. Am 4. September 1962 |› Ernst Mundt, 41 Jahre, auf dem Gelände des Sophienfriedhofes

6. Am 15. Januar 1963 |› Horst Kutscher, 31 Jahre, in Berlin-Altglienicke

7. Am 4. November 1963 |› Klaus Schröter, 23 Jahre, im Stadtbezirk Mitte (Spree)

8. Am 25. Dezember 1963 |› Paul Schultz, 18 Jahre, im Bereich der Thomas-Kirche

9. Am 27. Februar 1964 |› Walter Hayn, 25 Jahre, im Stadtbezirk Mitte

10. Am 22. Juni 1964 |› Walter Heike, 29 Jahre, im Stadtbezirk Mitte (Spree)

11. Am 18. August 1964 getroffen, am 20. August 1964 seinen Schußverletzungen erlegen, |› Wernhard Mispelhorn, 28 Jahre,

12. Am 18. August 1964 |› Hildegard Trabant, 37 Jahre,

13. Am 26. November 1964 |› Hans-Joachim Wolf, 20 Jahre,

14. Am 3. Dezember 1964 |› Joachim Mehr, 19 Jahre, im Bereich Hohen Neuendorf

15. Am 4. März 1965 |› Christian Buttkus, 21 Jahre, im Bereich Kleinmachnow

16. Am 8. Juni 1965 getroffen, am 11. Januar 1966 seinen Schußverletzungen erlegen |› Dieter Brandes, 19 Jahre, im Bereich Nordbahnhof/Gartenstraße

17. Am 18. August 1965 |› Klaus Garten, 24 Jahre,

18. Am 25. November 1965 |› Heinz Sokolowski, 47 Jahre, im Stadtbezirk Mitte

19. Am 26. November 1965 getroffen, am 3. Dezember 1965 seinen Schußverletzungen erlegen |› Erich Kühn, 62 Jahre, in Berlin-Treptow

20. Am 25. April 1966 |› Michael Rollender, 21 Jahre, im Bereich Teltow-Kanal/Wredebrücke

21. Am 16. Dezember 1966 |› Karl-Heinz Kube, 17 Jahre, im Bereich Kleinmachnow

22. Am 9. April 1969 |› Johannes Lange, 28 Jahre, im Bereich Adalbertstraße/Leuschnerdamm

23. Am 13. September 1969 |› Klaus-Jürgen Kluge, 21 Jahre, im Stadtbezirk Mitte (Bereich Helmut-Just-Brücke)

24. Am 20. September 1969 |› Leo Lis, 45 Jahre, im Stadtbezirk Mitte (Bereich Nordbahnhof

25. Am 25. Dezember 1970 |› Christian-Peter Friese, 22 Jahre, in Berlin-Treptow (Bereich Bahndamm Köllnische Heide)

26. Am 14. Februar 1972 |› Manfred Weylandt, 29 Jahre, im Stadtbezirk Friedrichshain (Bereich Schillingbrücke)

27. Am 7. März 1972 |› Klaus Schulze, 19 Jahre, nördlich der Siedlung Falkenhöh/Große Kuhlake

28. Am 15. März 1973 |› Horst Einsiedel, 33 Jahre, im Bereich Friedhof Pankow

29. Am 27. April 1973 |› Manfred Gertzki, 30 Jahre, im Stadtbezirk Mitte (Spree)

30. Am 16. Februar 1977 |› Dietmar Schwietzer, 18 Jahre, im Bereich der Siedlung Schönwalde

31. Am 22. November 1980 |› Marinetta Jirkowsky, 18 Jahre, im Bereich Hohen Neuendorf

32. Am 25. Dezember 1983 Silvio Proksch, 21 Jahre, im Stadtbezirk Pankow (Bereich Leonhard Frank-Straße)

33. Am 1. Dezember 1984 |› Michael-Horst Schmidt, 20 Jahre, im Stadtbezirk Pankow (Bereich nordwestlich der Wollankstraße)

34. Am 21. November 1986 |› Manfred Mäder, 38 Jahre, und Rene Gross, 22 Jahre, im Stadtbezirk Treptow (Bereich Karpfenteichstraße)

35. Am 24. November 1986 |› Michael Bittner, 25 Jahre, im Bereich Glienicke/Nordbahn

36. Am 5. Februar 1989 |› Chris Gueffroy, 20 Jahre, im Stadtbezirk Treptow (Bereich Britzer Allee/Straße 16)

An der innerdeutschen Grenze wurden entsprechend der vorstehend aufgezeigten Veranlassung der Angeschuldigten durch Grenzposten u.a. erschossen:

37. Am 10. August 1963 |› Frieda Klein, 18 Jahre, im Bereich Nordhausen

38. Am 29. März 1982 |› Heinz-Josef Große, 34 Jahre, südostwärts Wahlhausen, Kreis Heiligenstadt. Infolge des von den Angeschuldigten veranlaßten bzw. unterhaltenen pioniertechnischen Ausbaus der Grenzsperranlagen durch Verminung und Installation von Selbstschußanlagen an der innerdeutschen Grenze kam es u.a. in den nachfolgenden Fällen zur Tötung oder Verletzung von Fluchtwilligen

39. Am 3. November 1963 versuchten die 18jährigen Bernd Ickler und Dieter Helbig ca. 100 m südlich der von Pferdsdorf/Kreis Eisenach nach Willershausen/Kreis Eschwege in Hessen führenden Straße die innerdeutsche Grenze zu überwinden. Dabei löste Bernd Ickler eine Erdmine aus, durch deren Detonation ihm das rechte Bein und der rechte Arm abgerissen wurden. Am 4. November 1963 verstarb er im Krankenhaus Eisenach infolge der erlittenen Verletzungen.

40. Am 24. November 1963 versuchte der 22jährige Dieter Fürneisen 500 m westlich Zopten/Kreis Saalfeld in Thüringen die innerdeutsche Grenze zu überwinden. Dabei löste er eine Erdmine aus. Infolge der Detonation wurde ihm ein Bein abgerissen. Er schleppte sich ca. 2,5 m weiter und geriet mit dem Kopf bzw. dem Oberkörper auf eine weitere Erdmine, durch deren Detonation ein Teil des Kopfes und eine Hand abgerissen wurden. Durch Angehörige der Grenztruppen wurde sein Leichnam später geborgen.

41. Am 14. Juni 1964 versuchten der 20jährige Peter Müller und der 23jährige Dieter Staadt die innerdeutsche Grenze im Harz zwischen Tanne und Elend nordwestlich des Großen Moortalkopfes in Richtung Niedersachsen zu überwinden. Peter Müller löste hierbei eine bzw. zwei Erdminen aus. Durch die Detonation wurde sein Brustkorb aufgerissen. Er verstarb unmittelbar darauf am Ereignisort.

42. Am 25. August 1964 überwand der 44jährige Herbert Trampler in Begleitung seiner 12 und 13 Jahre alten Kinder Gerd und Hella die Grenzsperranlagen 2,5 km südwestlich Schlegel, Kreis Lobenstein in Richtung Naila in Oberfranken. Hierbei löste er eine Erdmine aus, durch deren Detonation sein linker Unterschenkel abgerissen wurde.

43. Am 5. September 1964 ersuchte der 23jährige Adolf Malear gemeinsam mit seinem 20jährigen Bruder Alexander und dem 17jährigen Wolfgang Kuhnert, die Grenzanlagen bei Lehesten/Hirschberg in Richtung Rudolphstein in Franken zu überwinden. Dabei geriet er auf eine Mine, die er auslöste. Bei der Detonation wurde ihm das linke Bein abgerissen. Wenig später erlag er dieser Verletzung.

44. Am 13. November 1964 versuchte der 23jährige Hans-Jürgen Ritzing gemeinsam mit den Gebrüdern Höniger, die Sperranlagen bei der Ortschaft Harbke in Richtung Helmstedt zu überwinden. Dabei trat er auf eine Erdmine, die er auslöste. Bei der Detonation wurde ihm der linke Fuß derart zerrissen, daß ihm das linke Bein in der Mitte des Unterschenkels amputiert werden mußte.

Am 10. September 1965 versuchte der 25jährige Siegfried Bosse gemeinsam mit dem 29jährigen Eberhard Rößner die Grenzsperranlagen im Harz zwischen Rothesütte und Hohegeiß in Niedersachsen zu überwinden. Er löste eine Erdmine aus. Durch die Detonation wurden ihm beide Unterschenkel abgerissen.

46. Am 11. März 1966 versuchte der 17jährige Klaus-Gerhard Schaper die Grenzsperranlagen im Harz 500 m nördlich der Straße von Tanne nach Braunlage in Niedersachsen von Ost nach West zu überwinden. Beim Durchqueren des Minengürtels löste er eine Mine aus. Dabei erlitt er so schwere Verletzungen, daß er noch im Minenfeld verstarb.

47. Am 9. September 1966 versuchte der 17jährige Lutz Peter gemeinsam mit dem 19jährigen Wolfgang Diedrich und dem 16jährigen Wilfried Domagalla die Grenzsperranlagen zwischen den Ortschaften Barneberg (ehemals DDR) und Offleben (Landkreis Helmstedt) von Ost nach West zu überwinden. Hierbei löste er eine Mine aus, die ihm das linke Bein zerriß und ihm am rechten Bein sowie am rechten Unterarm weitere Verletzungen zufügte.

48. Am 13. Februar 1971 versuchten der 34 Jahre alte Gerhard Rettinger und der 30 Jahre alte Siegfried Bach südlich Motzlar im Bereich Bad Salzungen die DDR in Richtung Bayern zu verlassen. Nach Übersteigen des ersten Sperrelements der Grenzsicherungsanlagen löste Gerhard Rettinger eine Mine aus. Dabei wurden ihm beide Füße bis zu den Knöcheln abgerissen und die Unterschenkel zertrümmert. Wegen Gasbrandes mußten ihm am 16. Februar 1971 im Haftkrankenhaus der Strafvollzugsanstalt Leipzig beide Oberschenkel amputiert werden. Siegfried Sach, dem die Flucht gelang, erlitt Platzwunden an der Unterlippe sowie am linken Oberlid sowie den Verlust der unteren Schneidezähne.

49. Am 28. März 1971 überwand der 36jährige Karl-Heinz Fischer die innerdeutsche Grenze ca. 1 km südöstlich der Ortschaft Sondheim , Landkreis Mellrichstadt in Bayern. Dabei löste er eine Mine aus, die ihm den linken Fuß abriß und am rechten Bein zahlreiche Splitterverletzungen zufügte. Es gelang ihm noch, sich auf bundesdeutsches Gebiet zu schleppen, wo er auf einem Acker verblutete.

50. Am 9. April 1971 überwand der 18jährige Klaus Seifert die Sperranlagen 1000 m nordwestlich der Ortschaft Schwickershausen in Richtung Bayern. Hierbei löste er eine Erdmine aus, wodurch ihm der linke Fuß abgerissen wurde. Er wurde ärztlicher Versorgung im Kreiskrankenhaus Mellrichstadt zugeführt, wo ihm das linke Bein, bis etwa 10 cm unterhalb des Kniegelenkes, amputiert werden mußte. Auf Grund einer daraufhin eingetretenen Gasbrandinfektion erlag der Geschädigte dann am 4. Mai 1971 im Luitpold-Krankenhaus in Würzburg seinen Verletzungen.

51. Am 12. April 1971 flüchteten die beiden 19jährigen Bernd Leinemann und Ludger Zornhagen im Bereich Ecklingerode aus der DDR in Richtung Duderstadt in Niedersachsen. Bernd Leinemann trat beim Überqueren des Minenfeldes auf eine Mine, durch deren Detonation ihm der rechte Fuß abgerissen wurde; zudem erlitt er erhebliche Splitterverletzungen an der linken Hand sowie Brandverletzungen im Gesicht. Ludger Zornhagen wurde durch Minensplitter am rechten Unterschenkel getroffen und erlitt dadurch eine Platzwunde. Bernd Leinemann mußte später im Krankenhaus der rechte Unterschenkel an der Grenze zwischen oberem und mittlerem Drittel sowie der kleine Finger der linken Hand amputiert werden.

52. Am 14. Dezember 1971 flüchteten der 21jährige Lothar Jahn und dessen Ehefrau, die 20jährige Jutta Jahn, gemeinsam mit ihrer 11 Monate alten Tochter Heike in der Nähe des Ortes Zwinge aus der DDR in Richtung Niedersachsen. Hierbei trat Jutta Jahn auf eine Mine und löste diese dadurch aus. Infolge der Detonation wurde ihr das rechte Bein in Höhe des Oberschenkels vollständig abgerissen. Ihr linkes Bein wurde im Bereich der Wade so weit abgetrennt, daß es nur noch durch Hautfetzen mit dem übrigen Körper verbunden blieb. Lothar Jahn, der das Kind auf dem Arm trug, wurde durch die Druckwelle zu Boden geschleudert. Er erlitt zahlreiche Minensplitterverletzungen vor allem im Gesichtsbereich und am rechten Oberschenkel. Die Tochter blieb bis auf eine kleine Verletzung an der linken Hand weitgehend unverletzt.

53.A m 16. Januar 1973 Überstieg der 26jährige Hans Franck die Grenzsperranlagen südlich von Blütlingen im Landkreis Lüchow/Dannenberg von Ost nach West. Beim Übersteigen des Grenzzaunes löste er eine dort installierte Selbstschußanlage „SM-70“ aus, durch deren Splitter er schwerste Verletzungen, insbesondere im Bereich der Beine erlitt, denen er am 17. Januar 1973 im Kreiskrankenhaus Dannenberg erlag.

54. Am 14. Juli 1974 versuchte der 25jährige Wolfgang Vogler die Sperranlagen im Harz, ca. 400 m südlich der Straße Benneckenstein - Hohegeiß in Richtung Niedersachsen zu überwinden. Hierbei löste er zwei Splitterminen „SM-70“ der dort installierten Anlage 501 aus. Durch die Detonation der Minen erlitt er schwere Splitterverletzungen, denen er am 15. Juli 1974 erlag.

55. Am 2. August 1976 versuchte der 17jährige Andreas Nitschke die Sperranlagen 500 m westlich der Ortschaft Oberzella in Richtung Philippsthal in Hessen zu überwinden. Hierbei löste er eine Splittermine „SM-70“ der Anlage 501 aus, wodurch er zahlreiche Verletzungen an der rechten Körperhälfte erlitt.

56. Am 15. September 1976 versuchten der 16jährige Harald Loh und der 15jährige Axel Zander die Grenzanlagen bei Schlagsdorf im Bereich Thurow Horst in Richtung Ratzeburg in Schleswig-Holstein zu überwinden. Hierbei lösten beide eine Splittermine „SM-70“ der dort installierten Anlage 501 aus.

Durch die Detonation erlitten beide vor allem an den Beinen erhebliche Verletzungen. Das rechte Bein von Harald Loh mußte in Höhe des Oberschenkels amputiert werden.

57. Am 12. April 1979 versuchte der 26jährige Günter Stöcklein (jetzt: Behr) die Grenzsperranlagen nördlich Berlingerode im Kreis Worbis in Richtung Niedersachsen zu überwinden. Hierbei löste er drei Splitterminen „SM-70“ der Anlage 501 aus und erlitt einen Herzbeutel-Steckschuß sowie Splitterverletzungen im Bereich des rechten Unterarms und beider Hände; der Mittelfinger der rechten Hand mußte amputiert werden.

58. Am 22. Februar 1980 versuchte der 19jährige Holger Weck die Sperranlagen der Grenze bei Lobenstein im Bezirk Gera von Ost nach West zu überwinden. Er löste hierbei 6 Splitterminen „SM-70“ der dort installierten Anlage 501 aus. Dabei erlitt er lebensgefährliche Verletzungen im Bereich des Unterleibes sowie an den Armen und Beinen.

59. Am 3. März 1980 versuchten der 26jährige Michael Pohl und der 38jährige Manfred Bittner die Sperranlagen etwa 3,5 km westlich von Creuzburg in Thüringen in Richtung Willershausen in Hessen zu überwinden. Hierbei löste Michael Pohl eine Splittermine SM-70 der dort installierten Anlage 501 aus. Durch die Detonation der Mine wurde ihm der rechte Unterarm abgerissen, während Manfred Bittner unverletzt blieb.

60. Am 7. April 1980 versuchte der 28jährige Wolfgang Bothe die Grenzsperranlagen von Ost nach West zwischen den Ortschaften Veltheim (Kreis Halberstadt) und Roklum (Niedersachsen) zu überwinden. Beim Besteigen des Grenzzauns löste er eine Splittermine der Anlage 501 aus. Infolge zahlreicher Splitterverletzungen am gesamten Körper verstarb er am 11. Mai 1980.

61. Am 1. April 1981 versuchten der 19jährige Peter Dietz und der gleichaltrige Henry Leuschner die Grenzsperranlagen südöstlich von Possek Kreis Oelsnitz im Vogtland zu überwinden. Sie lösten hierbei drei Splitterminen "SM-70" der dort installierten Anlage 501 aus. Peter Dietz wurde durch die detonierenden Splitterminen an beiden Füßen sowie am Unterschenkel verletzt. Henry Leuschner erlitt schwere Kopf-, Brust- und Beinverletzungen.

62. Am 13. Juni 1981 überwand der 18jährige Mario Becker die Grenzsperranlagen im Bereich der Ortschaft Kella in Thüringen in Richtung Grebendorf in Hessen. Beim Übersteigen des abschließenden Grenzzauns löste er 6 Splitterminen „SM-70“ der Anlage 501 aus. Ein Splitter traf ihn an der rechten Schläfenseite und trat in die Kopfdecke ein. Weitere Splitter setzten sich im Hals und im Oberschenkel fest.

63. Am 12. Dezember 1981 überwand der 20jährige Heinz Germerodt die Grenzanlagen zwischen Großburschla im Kreis Eisenach und Weißenborn in Hessen. Beim Überklettern des abschließenden Metallgitterzaunes geriet er an den Alarmdraht der Sperranlage und löste dadurch insgesamt 5 Splitterminen „SM-70“ aus. Er wurde durch mehrere Splitter verletzt.

64. Am 28. Januar 1982 gegen 01.40 Uhr überwand der 36jährige Hans Brandt die Sperranlagen 1000 m südwestlich der Ortschaft Dechow im Kreis Gadebusch in Richtung Schleswig-Holstein. Hierbei löste er zwei Splitterminen SM-70 der dort installierten Anlage 501 aus und erlitt insgesamt 14 Ein- bzw. Durchschüsse durch Metallsplitter.

65. Am 7. Februar 1982 versuchte der 34jährige Günter Niedworok die Grenzanlagen südlich des Ortes Ohrsleben im Kreis Oschersleben in Richtung Jerxheim in Niedersachsen zu überwinden. Hierbei löste er eine Splittermine "SM-70" der Anlage 501 aus, wobei er Splitterverletzungen an beiden Händen sowie am linken Unterarm erlitt; der kleine Finger und der Ringfinger der rechten Hand mußten amputiert werden.

66. Am 22. März 1984 versuchte der 20jährige Frank Mater die Sperranlagen im Grenzabschnitt Wendehausen im Landkreis Mühlhausen in Thüringen zu überwinden. Beim Versuch, den Grenzzaun zu übersteigen, löste er eine Mine vom Typ "SM-70" aus. Den dadurch erlittenen schweren Verletzungen erlag er noch am selben Tage.

67. Am 26. Juni 1984 gegen 21.42 Uhr überwand der 29jährige Ralf Albus die Sperranlagen 1800 m nördlich Steimke, Kreis Klötze im Bezirk Magdeburg in Richtung Niedersachsen. Hierbei löste er 5 Splitterminen SM-70 der dort installierten Anlage 501 aus und erlitt insgesamt 15 Ein- bzw. Durchschüsse von Minensplittern, wobei u.a. ein Nerv im linken Unterarm durchtrennt wurde.

68. Am 5. September 1984 überwand der 26jährige Gisbert Greifzu gemeinsam mit Klaus Roch die Sperranlagen in der Gemarkung Stedtlingen im Kreis Meiningen in Richtung Willmars in Bayern. Dabei löste er drei Splitterminen „SM-70“ der Anlage 501 aus. Hierdurch erlitt er schwere Splitterverletzungen an der gesamten rechten Körperseite mit Durchtrennung der rechten Oberschenkelmuskulatur und einen Pneumothorax infolge Eindringens zweier Splitter.

Verbrechen strafbar gemäß : §§ 212, 47, 3, 74 StGB in der bis zum 30. Juni 1968 in der DDR geltenden Fassung, §§ 112, 21, 22 Abs. 1, i- /VA 63 StGB/DDR i.V.m. §§ 212, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53, 2 StGB, Art. 315 EGStGB

 


 

Quelle: Schwurgerichtsanklage : Taatsanwaltschaft bei dem Kammergericht, Aktenzeichen 2 Js 26/90, Seiten 8 - 33